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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Hamburg

Das Baulastenverzeichnis für Hamburg führt der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg. Rechtsgrundlage ist § 83 HBauO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Zur Gebühr: ab etwa 40 €, steigend mit Flurstück- und Baulastenzahl. Antragsweg: Online über das Portal Liegenschaftskataster mit Kartenzahlung oder Lastschrift; daneben ein Online-Bestellformular für Behörden und Firmenkunden.

Auskunft beantragen Zuständige Stelle ansehen

Abteilung
Kundenservice
Anschrift
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Telefon
+49 40428265720
Behördengebühr
Nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen (GebOVerm); die Höhe hängt von der Zahl der Flurstücke und der eingetragenen Baulasten ab. Verbreiteter Richtwert etwa 40 €.
Hamburg
ab etwa 40 €, steigend mit Flurstück- und Baulastenzahl
Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Hamburg

Rechtsgrundlage
§ 83 HBauO

Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 06.01.2025 – Baulasten, Baulastenverzeichnis. Vielfach wird § 79 HBauO zitiert; der regelt in der geltenden Fassung die Einstellung von Arbeiten.

Bezeichnung
Baulastenverzeichnis
Geführt von
die Bauaufsichtsbehörde; die Auskunft erteilt zentral der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Einsicht
bei berechtigtem Interesse, Auskunft nur über den LGV

Prüfen, ob Sie einsehen dürfen

Antragsform
online über das Portal Liegenschaftskataster mit Kartenzahlung oder Lastschrift; daneben ein Online-Bestellformular für Behörden und Firmenkunden.
Gemeinde
Hamburg, Freie und Hansestadt

99 Postleitzahlen

Hamburg trennt als einziges Land Verzeichnisführung und Auskunftserteilung: Die Auskunft kommt nicht von der Bauaufsicht, sondern vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, und wird deshalb nach Vermessungs- statt nach Baugebührenrecht abgerechnet. Zudem gilt hier – wie sonst nur in Hessen und Baden-Württemberg – ein Abstandsflächen-Mindestmaß von 2,50 m statt 3 m.

Auskunft für Hamburg beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was im Baulastenverzeichnis Hamburg stehen kann

Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.

  • Abstandsflächenbaulast

    Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.

  • Vereinigungsbaulast

    Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.

  • Zufahrtsbaulast

    Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.

  • Stellplatzbaulast

    Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.

  • Anbaubaulast

    Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.

  • Kinderspielplatzbaulast

    Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.

Postleitzahlen in Hamburg

Für alle 99 Postleitzahlen ist dieselbe Stelle zuständig.

  • 20095
  • 20097
  • 20099
  • 20144
  • 20146
  • 20148
  • 20149
  • 20249
  • 20251
  • 20253
  • 20255
  • 20257
  • 20259
  • 20354
  • 20355
  • 20357
  • 20359
  • 20457
  • 20459
  • 20535
  • 20537
  • 20539
  • 21029
  • 21031
  • 21033
  • 21035
  • 21037
  • 21039
  • 21073
  • 21075
  • 21077
  • 21079
  • 21107
  • 21109
  • 21129
  • 21147
  • 21149
  • 22041
  • 22043
  • 22045
  • 22047
  • 22049
  • 22081
  • 22083
  • 22085
  • 22087
  • 22089
  • 22111
  • 22115
  • 22117
  • 22119
  • 22143
  • 22145
  • 22147
  • 22149
  • 22159
  • 22175
  • 22177
  • 22179
  • 22297
  • 22299
  • 22301
  • 22303
  • 22305
  • 22307
  • 22309
  • 22335
  • 22337
  • 22339
  • 22359
  • 22391
  • 22393
  • 22395
  • 22397
  • 22399
  • 22415
  • 22417
  • 22419
  • 22453
  • 22455
  • 22457
  • 22459
  • 22523
  • 22525
  • 22527
  • 22529
  • 22547
  • 22549
  • 22559
  • 22587
  • 22589
  • 22605
  • 22607
  • 22609
  • 22761
  • 22763
  • 22765
  • 22767
  • 22769

Nachbargemeinden

Gemeinden im Umkreis von Hamburg. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.

Häufige Fragen zu Baulasten in Hamburg

Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?

Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.

Wer darf das Baulastenverzeichnis in Hamburg einsehen?

Nach § 83 Abs. 5 HBauO ist ein berechtigtes Interesse darzulegen. Für Auszüge mit personenbezogenen Daten verlangt der LGV einen Berechtigungsnachweis oder eine Vollmacht des Grundeigentümers bzw. der erbbauberechtigten Person.

Für Ihre Rolle prüfen

Was kostet eine Baulastauskunft?

Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.

Wie lange dauert die Auskunft?

In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.

Lässt sich eine Baulast wieder löschen?

Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.

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