Baulastenverzeichnis Hamburg
Das Baulastenverzeichnis für Hamburg führt der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg. Rechtsgrundlage ist § 83 HBauO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Zur Gebühr: ab etwa 40 €, steigend mit Flurstück- und Baulastenzahl. Antragsweg: Online über das Portal Liegenschaftskataster mit Kartenzahlung oder Lastschrift; daneben ein Online-Bestellformular für Behörden und Firmenkunden.
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
0,0 km Luftlinie- Abteilung
- Kundenservice
- Anschrift
-
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg - Telefon
- +49 40428265720
- gvfis-auszuege@gv.hamburg.de
- Behördengebühr
- Nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen (GebOVerm); die Höhe hängt von der Zahl der Flurstücke und der eingetragenen Baulasten ab. Verbreiteter Richtwert etwa 40 €.
- Hamburg
- ab etwa 40 €, steigend mit Flurstück- und Baulastenzahl
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Hamburg
- Rechtsgrundlage
-
§ 83 HBauO
Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 06.01.2025 – Baulasten, Baulastenverzeichnis. Vielfach wird § 79 HBauO zitiert; der regelt in der geltenden Fassung die Einstellung von Arbeiten.
- Bezeichnung
- Baulastenverzeichnis
- Geführt von
- die Bauaufsichtsbehörde; die Auskunft erteilt zentral der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse, Auskunft nur über den LGV
- Antragsform
- online über das Portal Liegenschaftskataster mit Kartenzahlung oder Lastschrift; daneben ein Online-Bestellformular für Behörden und Firmenkunden.
- Gemeinde
-
Hamburg, Freie und Hansestadt
99 Postleitzahlen
Hamburg trennt als einziges Land Verzeichnisführung und Auskunftserteilung: Die Auskunft kommt nicht von der Bauaufsicht, sondern vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, und wird deshalb nach Vermessungs- statt nach Baugebührenrecht abgerechnet. Zudem gilt hier – wie sonst nur in Hessen und Baden-Württemberg – ein Abstandsflächen-Mindestmaß von 2,50 m statt 3 m.
Auskunft für Hamburg beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was im Baulastenverzeichnis Hamburg stehen kann
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.
-
Abstandsflächenbaulast
Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.
-
Vereinigungsbaulast
Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.
-
Zufahrtsbaulast
Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.
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Stellplatzbaulast
Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.
-
Anbaubaulast
Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.
-
Kinderspielplatzbaulast
Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.
Postleitzahlen in Hamburg
Für alle 99 Postleitzahlen ist dieselbe Stelle zuständig.
- 20095
- 20097
- 20099
- 20144
- 20146
- 20148
- 20149
- 20249
- 20251
- 20253
- 20255
- 20257
- 20259
- 20354
- 20355
- 20357
- 20359
- 20457
- 20459
- 20535
- 20537
- 20539
- 21029
- 21031
- 21033
- 21035
- 21037
- 21039
- 21073
- 21075
- 21077
- 21079
- 21107
- 21109
- 21129
- 21147
- 21149
- 22041
- 22043
- 22045
- 22047
- 22049
- 22081
- 22083
- 22085
- 22087
- 22089
- 22111
- 22115
- 22117
- 22119
- 22143
- 22145
- 22147
- 22149
- 22159
- 22175
- 22177
- 22179
- 22297
- 22299
- 22301
- 22303
- 22305
- 22307
- 22309
- 22335
- 22337
- 22339
- 22359
- 22391
- 22393
- 22395
- 22397
- 22399
- 22415
- 22417
- 22419
- 22453
- 22455
- 22457
- 22459
- 22523
- 22525
- 22527
- 22529
- 22547
- 22549
- 22559
- 22587
- 22589
- 22605
- 22607
- 22609
- 22761
- 22763
- 22765
- 22767
- 22769
Nachbargemeinden
Gemeinden im Umkreis von Hamburg. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.
- Hamburg Schleswig-Holstein 8,3 km
- Hamburg Harburg 10,4 km
- Barsbüttel Schleswig-Holstein 11,1 km
- Oststeinbek Schleswig-Holstein 11,2 km
- Schenefeld Schleswig-Holstein 11,3 km
- Glinde Schleswig-Holstein 13,3 km
- Rellingen Schleswig-Holstein 13,4 km
- Halstenbek Schleswig-Holstein 13,4 km
- Hamburg Marmstorf 13,4 km
- Bönningstedt Schleswig-Holstein 13,9 km
Häufige Fragen zu Baulasten in Hamburg
Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?
Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.
Wer darf das Baulastenverzeichnis in Hamburg einsehen?
Nach § 83 Abs. 5 HBauO ist ein berechtigtes Interesse darzulegen. Für Auszüge mit personenbezogenen Daten verlangt der LGV einen Berechtigungsnachweis oder eine Vollmacht des Grundeigentümers bzw. der erbbauberechtigten Person.
Was kostet eine Baulastauskunft?
Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.
Wie lange dauert die Auskunft?
In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.
Lässt sich eine Baulast wieder löschen?
Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.