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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Hamburg, Freie und Hansestadt

Für die Gemeinden in Hamburg, Freie und Hansestadt führt der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 83 HBauO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Abteilung
Kundenservice
Anschrift
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Telefon
+49 40428265720
Behördengebühr
Nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen (GebOVerm); die Höhe hängt von der Zahl der Flurstücke und der eingetragenen Baulasten ab. Verbreiteter Richtwert etwa 40 €.
Hamburg
ab etwa 40 €, steigend mit Flurstück- und Baulastenzahl
Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Hamburg

Rechtsgrundlage
§ 83 HBauO

Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 06.01.2025 – Baulasten, Baulastenverzeichnis. Vielfach wird § 79 HBauO zitiert; der regelt in der geltenden Fassung die Einstellung von Arbeiten.

Einsicht
bei berechtigtem Interesse, Auskunft nur über den LGV

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
online über das Portal Liegenschaftskataster mit Kartenzahlung oder Lastschrift; daneben ein Online-Bestellformular für Behörden und Firmenkunden.

Hamburg trennt als einziges Land Verzeichnisführung und Auskunftserteilung: Die Auskunft kommt nicht von der Bauaufsicht, sondern vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, und wird deshalb nach Vermessungs- statt nach Baugebührenrecht abgerechnet. Zudem gilt hier – wie sonst nur in Hessen und Baden-Württemberg – ein Abstandsflächen-Mindestmaß von 2,50 m statt 3 m.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Hamburg, Freie und Hansestadt

4 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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