Zum Inhalt springen
Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Hamburg

In Hamburg führt die Bauaufsichtsbehörde; die Auskunft erteilt zentral der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 83 HBauO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Kreise und Städte

Rechtslage

Rechtsgrundlage
§ 83 HBauO

Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 06.01.2025 – Baulasten, Baulastenverzeichnis. Vielfach wird § 79 HBauO zitiert; der regelt in der geltenden Fassung die Einstellung von Arbeiten.

Geführt von
die Bauaufsichtsbehörde; die Auskunft erteilt zentral der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Einsicht
bei berechtigtem Interesse, Auskunft nur über den LGV
Antragsform
online über das Portal Liegenschaftskataster mit Kartenzahlung oder Lastschrift; daneben ein Online-Bestellformular für Behörden und Firmenkunden.

Gebühren

Regelung
Nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen (GebOVerm); die Höhe hängt von der Zahl der Flurstücke und der eingetragenen Baulasten ab. Verbreiteter Richtwert etwa 40 €.
Hamburg
ab etwa 40 €, steigend mit Flurstück- und Baulastenzahl
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 HBauO

Für Hamburg berechnen

Hamburg trennt als einziges Land Verzeichnisführung und Auskunftserteilung: Die Auskunft kommt nicht von der Bauaufsicht, sondern vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, und wird deshalb nach Vermessungs- statt nach Baugebührenrecht abgerechnet. Zudem gilt hier – wie sonst nur in Hessen und Baden-Württemberg – ein Abstandsflächen-Mindestmaß von 2,50 m statt 3 m.

Auskunft für Hamburg beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Kreise und kreisfreie Städte

1 Kreise und kreisfreie Städte in Hamburg. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.

Bauaufsichtsbehörden in Hamburg

1 Stellen führen in Hamburg ein Baulastenverzeichnis.

Auskunft beantragen