Baulastenverzeichnis nach Bundesland
Baulastrecht ist Landesrecht: Paragraf, führende Stelle, Einsichtsrecht und Gebühr unterscheiden sich je Bundesland. In 1 Ländern gibt es überhaupt kein Baulastenverzeichnis – dort stehen vergleichbare Verpflichtungen im Grundbuch.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.