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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen führt die untere Bauaufsichtsbehörde das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 85 BauO NRW 2018. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Kreise und Städte

Rechtslage

Rechtsgrundlage
§ 85 BauO NRW 2018

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) – Baulasten, Baulastenverzeichnis

Geführt von
die untere Bauaufsichtsbehörde – kreisfreie, Große und Mittlere kreisangehörige Städte führen ein eigenes Verzeichnis, für die übrigen Gemeinden der Landkreis
Einsicht
bei berechtigtem Interesse; ÖbVI ohne Nachweis

Ohne Nachweis: öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Antragsform
online über kommunale Portale und das Bauportal NRW, schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax, oder persönliche Einsicht nach Termin.

Gebühren

Regelung
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune; die Beträge unterscheiden sich daher von Stadt zu Stadt.
Köln
Negativattest 30 € je Grundstück, online 15 €; Positivattest 50 €, bei umfangreichen Baulasten bis 150 €; persönliche Einsicht nach Anmeldung kostenfrei
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 BauO NRW

Für Nordrhein-Westfalen berechnen

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land mit einer eigenen, abgestuften Abstandsflächentiefe für Kerngebiete (0,25 H) und einer Sonderregel für öffentliche Flächen: Zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen beträgt die Tiefe in Kern- und urbanen Gebieten nur 0,2 H. Zu angrenzenden anderen Baugebieten gilt stets die größere Tiefe. Auch bei der Zuständigkeit ist die Streuung am breitesten: schon Mittlere kreisangehörige Städte ab 25.000 Einwohnern führen ein eigenes Baulastenverzeichnis.

Auskunft für Nordrhein-Westfalen beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Kreise und kreisfreie Städte

59 Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.

Bauaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen

182 Stellen führen in Nordrhein-Westfalen ein Baulastenverzeichnis. Hier die ersten 60.

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