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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Kleve

In Kleve führen 6 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 85 BauO NRW 2018; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Stellen mit eigenem Baulastenverzeichnis

6
Kleve
Kreis Kleve

Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve

Emmerich am Rhein
Stadt Emmerich am Rhein

Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein

Goch
Stadt Goch

Markt 2, 47574 Goch

Kevelaer
Wallfahrtsstadt Kevelaer (Rathaus)

Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer

Issum
Bauamt in Issum (Hochbauamt)

Herrlichkeit 7-9, 47661 Issum

Geldern
Stadt Geldern

Issumer Tor 36, 47608 Geldern

Welche dieser Stellen für ein bestimmtes Grundstück zuständig ist, hängt an der Gemeinde. Die Ortsseiten weiter unten nennen sie jeweils namentlich.

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land mit einer eigenen, abgestuften Abstandsflächentiefe für Kerngebiete (0,25 H) und einer Sonderregel für öffentliche Flächen: Zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen beträgt die Tiefe in Kern- und urbanen Gebieten nur 0,2 H. Zu angrenzenden anderen Baugebieten gilt stets die größere Tiefe. Auch bei der Zuständigkeit ist die Streuung am breitesten: schon Mittlere kreisangehörige Städte ab 25.000 Einwohnern führen ein eigenes Baulastenverzeichnis.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Kleve

16 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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