Zum Inhalt springen
Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Rhein-Sieg-Kreis

Im Rhein-Sieg-Kreis führen 11 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 85 BauO NRW 2018; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Stellen mit eigenem Baulastenverzeichnis

11
Bornheim
Stadt Bornheim

Rathausstraße 2, 53332 Bornheim

Meckenheim
Stadt Meckenheim

Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim

Siegburg
Rhein-Sieg-Kreis

Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg

Lohmar
Stadt Lohmar

Rathausstraße 4, 53797 Lohmar

Sankt Augustin
Stadt Sankt Augustin

Markt 1, 53757 Sankt Augustin

Siegburg
Kreisstadt Siegburg

Nagender Platz 10, 53721 Siegburg

Hennef
Stadt Hennef

Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef

Rheinbach
Stadt Rheinbach

Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach

Troisdorf
Stadt Troisdorf

Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf

Bad Honnef
Stadtverwaltung Bad Honnef

Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef

Königswinter (Thomasberg)
Stadtverwaltung Königswinter

Obere Straße 8, 53639 Königswinter (Thomasberg)

Welche dieser Stellen für ein bestimmtes Grundstück zuständig ist, hängt an der Gemeinde. Die Ortsseiten weiter unten nennen sie jeweils namentlich.

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land mit einer eigenen, abgestuften Abstandsflächentiefe für Kerngebiete (0,25 H) und einer Sonderregel für öffentliche Flächen: Zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen beträgt die Tiefe in Kern- und urbanen Gebieten nur 0,2 H. Zu angrenzenden anderen Baugebieten gilt stets die größere Tiefe. Auch bei der Zuständigkeit ist die Streuung am breitesten: schon Mittlere kreisangehörige Städte ab 25.000 Einwohnern führen ein eigenes Baulastenverzeichnis.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis

19 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

Auskunft beantragen