Hochsauerlandkreis-Kreishaus Brilon
Hochsauerlandkreis-Kreishaus Brilon führt das Baulastenverzeichnis für den eigenen Zuständigkeitsbereich im Hochsauerlandkreis. Rechtsgrundlage ist § 85 BauO NRW 2018; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.
Auskunft beantragen Anschrift und Kontakt
Hochsauerlandkreis-Kreishaus Brilon
- Abteilung
- Bauaufsicht
- Anschrift
-
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon - Telefon
- +49 2961943282
- Behördengebühr
- Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune; die Beträge unterscheiden sich daher von Stadt zu Stadt.
- Köln
- Negativattest 30 € je Grundstück, online 15 €; Positivattest 50 €, bei umfangreichen Baulasten bis 150 €; persönliche Einsicht nach Anmeldung kostenfrei
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine geprüften Angaben vor. Eine Einsicht vor Ort setzt ohnehin fast überall einen Termin voraus – der Anruf klärt beides.
Auskunft für Hochsauerlandkreis-Kreishaus Brilon beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was Sie hier beantragen können
Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für ein bestimmtes Grundstück, oder eine Negativbescheinigung, wenn nichts eingetragen ist. Beides ergeht je Grundstück beziehungsweise Flurstück, nicht je Person.
Für die Bearbeitung braucht die Behörde die genaue Bezeichnung des Grundstücks – Adresse, oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – und die Darlegung Ihres berechtigten Interesses.
Einsichtsrecht in Nordrhein-Westfalen
Nach § 85 Abs. 5 Satz 1 BauO NRW ist ein berechtigtes Interesse darzulegen. Satz 2 bestimmt, dass es bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren grundsätzlich anzunehmen ist. Notare sind – anders als in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt – nicht ausdrücklich privilegiert.
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land mit einer eigenen, abgestuften Abstandsflächentiefe für Kerngebiete (0,25 H) und einer Sonderregel für öffentliche Flächen: Zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen beträgt die Tiefe in Kern- und urbanen Gebieten nur 0,2 H. Zu angrenzenden anderen Baugebieten gilt stets die größere Tiefe. Auch bei der Zuständigkeit ist die Streuung am breitesten: schon Mittlere kreisangehörige Städte ab 25.000 Einwohnern führen ein eigenes Baulastenverzeichnis.