Baulastenverzeichnis Ennepe-Ruhr-Kreis
Im Ennepe-Ruhr-Kreis führen 7 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 85 BauO NRW 2018; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
Stellen mit eigenem Baulastenverzeichnis
7- Witten
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Stadt Witten
Annenstr. 111, 58454 Witten
- Schwelm
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Stadtverwaltung Schwelm
Moltkestraße 24, 58332 Schwelm
- Ennepetal
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Stadt Ennepetal
Bismarckstr. 21, 58256 Ennepetal
- Herdecke
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Stadt Herdecke
Kirchplatz 3, 58313 Herdecke
- Sprockhövel
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Ratshaus Sprockhövel
Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel
- Gevelsberg
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Stadt Gevelsberg
Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg
- Wetter (Ruhr)
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Stadt Wetter (Ruhr)
Kaiserstraße 70, 58300 Wetter (Ruhr)
Welche dieser Stellen für ein bestimmtes Grundstück zuständig ist, hängt an der Gemeinde. Die Ortsseiten weiter unten nennen sie jeweils namentlich.
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land mit einer eigenen, abgestuften Abstandsflächentiefe für Kerngebiete (0,25 H) und einer Sonderregel für öffentliche Flächen: Zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen beträgt die Tiefe in Kern- und urbanen Gebieten nur 0,2 H. Zu angrenzenden anderen Baugebieten gilt stets die größere Tiefe. Auch bei der Zuständigkeit ist die Streuung am breitesten: schon Mittlere kreisangehörige Städte ab 25.000 Einwohnern führen ein eigenes Baulastenverzeichnis.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden im Ennepe-Ruhr-Kreis
9 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.