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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Rheinisch-Bergischer Kreis

In Rheinisch-Bergischer Kreis führen 5 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 85 BauO NRW 2018; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Stellen mit eigenem Baulastenverzeichnis

5
Leichlingen
Stadt Leichlingen

Am Schulbusch 16, 42799 Leichlingen

Bergisch Gladbach
Stadt Bergisch Gladbach

Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach

Overath
Stadt Overath

Hauptstraße 10, 51491 Overath

Rösrath
Stadt Rösrath

Hauptstr. 229, 51503 Rösrath

Wermelskirchen
Stadt Wermelskirchen

Telegrafenstr. 29-33, 42929 Wermelskirchen

Welche dieser Stellen für ein bestimmtes Grundstück zuständig ist, hängt an der Gemeinde. Die Ortsseiten weiter unten nennen sie jeweils namentlich.

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land mit einer eigenen, abgestuften Abstandsflächentiefe für Kerngebiete (0,25 H) und einer Sonderregel für öffentliche Flächen: Zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen beträgt die Tiefe in Kern- und urbanen Gebieten nur 0,2 H. Zu angrenzenden anderen Baugebieten gilt stets die größere Tiefe. Auch bei der Zuständigkeit ist die Streuung am breitesten: schon Mittlere kreisangehörige Städte ab 25.000 Einwohnern führen ein eigenes Baulastenverzeichnis.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Rheinisch-Bergischer Kreis

8 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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