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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein führt die untere Bauaufsichtsbehörde das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO Schleswig-Holstein. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Kreise und Städte

Rechtslage

Rechtsgrundlage
§ 83 LBO Schleswig-Holstein

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) i. d. F. vom 05.07.2024

Geführt von
die untere Bauaufsichtsbehörde – der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, teils auch ein Amt oder eine amtsfreie Gemeinde
Einsicht
bei berechtigtem Interesse
Antragsform
teilweise Online-Antrag über kommunale Bürgerportale, sonst schriftlich.

Gebühren

Regelung
Kommunal nach den Gebührensatzungen bzw. dem Verwaltungskostenrecht des Landes; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 LBO

Für Schleswig-Holstein berechnen

Schleswig-Holstein nimmt die Reduzierung auf 0,2 H ausdrücklich an den Gebietsgrenzen zurück: In Gewerbe- und Industriegebieten gilt sie „ausgenommen an den Grenzen zu Gebieten anderer Nutzung". Die Bauaufsichtszuständigkeit reicht über die Ämterstruktur bis auf sehr kleine Verwaltungseinheiten herunter.

Auskunft für Schleswig-Holstein beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Kreise und kreisfreie Städte

17 Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.

Bauaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein

30 Stellen führen in Schleswig-Holstein ein Baulastenverzeichnis.

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