Baulastenverzeichnis Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein führt die untere Bauaufsichtsbehörde das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO Schleswig-Holstein. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Kreise und Städte
Rechtslage
- Rechtsgrundlage
-
§ 83 LBO Schleswig-Holstein
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) i. d. F. vom 05.07.2024
- Geführt von
- die untere Bauaufsichtsbehörde – der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, teils auch ein Amt oder eine amtsfreie Gemeinde
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- teilweise Online-Antrag über kommunale Bürgerportale, sonst schriftlich.
Gebühren
- Regelung
- Kommunal nach den Gebührensatzungen bzw. dem Verwaltungskostenrecht des Landes; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
- Abstandsflächen
- § 6 Abs. 5 LBO
Schleswig-Holstein nimmt die Reduzierung auf 0,2 H ausdrücklich an den Gebietsgrenzen zurück: In Gewerbe- und Industriegebieten gilt sie „ausgenommen an den Grenzen zu Gebieten anderer Nutzung". Die Bauaufsichtszuständigkeit reicht über die Ämterstruktur bis auf sehr kleine Verwaltungseinheiten herunter.
Auskunft für Schleswig-Holstein beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Kreise und kreisfreie Städte
17 Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.
- Herzogtum Lauenburg
- Kreis Dithmarschen
- Kreis Herzogtum Lauenburg
- Kreis Nordfriesland
- Kreis Ostholstein
- Kreis Pinneberg
- Kreis Plön
- Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Kreis Schleswig-Flensburg
- Kreis Segeberg
- Kreis Steinburg
- Kreis Stormarn
- Kreisfreie Stadt Flensburg
- Kreisfreie Stadt Kiel
- Kreisfreie Stadt Neumünster
- Hansestadt Lübeck
- Stormarn
Bauaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein
30 Stellen führen in Schleswig-Holstein ein Baulastenverzeichnis.
- Amt für Bauordnung und Vermessung Norderstedt
- Bau- und Umweltverwaltung Kreis Segeberg
- Bauamt Brunsbüttel
- Bauamt des Amtes Bargteheide-Land
- Bauamt Hürup
- Bauaufsicht Stadt Eckernförde
- Gemeindeverwaltung Stockelsdorf
- Hansestadt Lübeck
- Kreis Dithmarschen
- Kreis Herzogtum Lauenburg
- Kreis Nordfriesland
- Kreis Nordfriesland Bauaufsicht - Baulasten
- Kreis Pinneberg
- Kreis Plön
- Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Kreis Schleswig-Flensburg
- Kreis Steinburg
- Kreis Stormarn
- Kreis Stormarn
- Landeshauptstadt Kiel
- Landrat des Kreises Ostholstein
- Stadt Bad Schwartau
- Stadt Elmshorn
- Stadt Flensburg
- Stadt Geesthacht
- Stadt Husum
- Stadt Neumünster
- Stadt Pinneberg
- Stadt Rendsburg
- Stadt Wedel