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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Kiel

Für die Gemeinden in Kreisfreie Stadt Kiel führt die Landeshauptstadt Kiel das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO Schleswig-Holstein. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Abteilung
Amt für Bauordnung/ Baulastenauskünfte
Anschrift
Fleethörn 9
24103 Kiel
Telefon
+49 4319011893
Behördengebühr
Kommunal nach den Gebührensatzungen bzw. dem Verwaltungskostenrecht des Landes; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlage
§ 83 LBO Schleswig-Holstein

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) i. d. F. vom 05.07.2024

Einsicht
bei berechtigtem Interesse

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
teilweise Online-Antrag über kommunale Bürgerportale, sonst schriftlich.

Schleswig-Holstein nimmt die Reduzierung auf 0,2 H ausdrücklich an den Gebietsgrenzen zurück: In Gewerbe- und Industriegebieten gilt sie „ausgenommen an den Grenzen zu Gebieten anderer Nutzung". Die Bauaufsichtszuständigkeit reicht über die Ämterstruktur bis auf sehr kleine Verwaltungseinheiten herunter.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Kreisfreie Stadt Kiel

1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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