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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg führt die untere Baurechtsbehörde das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Kreise und Städte

Rechtslage

Rechtsgrundlage
§ 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), Fassung vom 16.03.2026 – § 71 Übernahme von Baulasten, § 72 Baulastenverzeichnis

Geführt von
die untere Baurechtsbehörde – in Baden-Württemberg sehr häufig die Gemeinde selbst, sonst das Landratsamt bzw. der Stadtkreis
Einsicht
bei berechtigtem Interesse
Antragsform
formloser Antrag schriftlich, per E-Mail oder telefonisch; Einsicht nach Terminvereinbarung. Kein landesweites Online-Portal.

Gebühren

Regelung
Kommunal geregelt und stark schwankend: mündliche Auskunft vielerorts kostenfrei, schriftliche Auskunft ab etwa 10 €, Spanne rund 10 bis 50 €. Einen landeseinheitlichen Tarif gibt es nicht.
Abstandsflächen
§ 5 Abs. 7 LBO

Für Baden-Württemberg berechnen

Baden-Württemberg weicht beim Abstandsflächenrecht am stärksten von allen Ländern ab: Mindesttiefe 2,50 m statt 3 m, bei Wänden bis 5 m Breite sogar 2,00 m, und in Gewerbe- und Industriegebieten nur das 0,125-fache der Wandhöhe – der niedrigste Faktor bundesweit. Auch die Zuständigkeit liegt hier häufiger als anderswo bei der Gemeinde statt beim Kreis.

Auskunft für Baden-Württemberg beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Kreise und kreisfreie Städte

47 Kreise und kreisfreie Städte in Baden-Württemberg. In den meisten Fällen führt der Kreis das Verzeichnis für seine kreisangehörigen Gemeinden.

Bauaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg

415 Stellen führen in Baden-Württemberg ein Baulastenverzeichnis. Hier die ersten 60.

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