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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Main-Tauber-Kreis

Im Main-Tauber-Kreis führen 5 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Stellen mit eigenem Baulastenverzeichnis

5
Bad Mergentheim
Stadt Bad Mergentheim

Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim

Grünsfeld
Stadt Grünsfeld

Hauptstraße 12, 97947 Grünsfeld

Niederstetten
Stadt Niederstetten

Albert-Sammt-Straße 1, 97996 Niederstetten

Weikersheim
Stadt Weikersheim

Marktplatz 7, 97990 Weikersheim

Wertheim
Stadtverwaltung Wertheim

Mühlenstraße 26, 97877 Wertheim

Welche dieser Stellen für ein bestimmtes Grundstück zuständig ist, hängt an der Gemeinde. Die Ortsseiten weiter unten nennen sie jeweils namentlich.

Baden-Württemberg weicht beim Abstandsflächenrecht am stärksten von allen Ländern ab: Mindesttiefe 2,50 m statt 3 m, bei Wänden bis 5 m Breite sogar 2,00 m, und in Gewerbe- und Industriegebieten nur das 0,125-fache der Wandhöhe – der niedrigste Faktor bundesweit. Auch die Zuständigkeit liegt hier häufiger als anderswo bei der Gemeinde statt beim Kreis.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden im Main-Tauber-Kreis

16 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

Auskunft beantragen