Baulastenverzeichnis Main-Tauber-Kreis
Im Main-Tauber-Kreis führen 5 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
Stellen mit eigenem Baulastenverzeichnis
5- Bad Mergentheim
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Stadt Bad Mergentheim
Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim
- Grünsfeld
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Stadt Grünsfeld
Hauptstraße 12, 97947 Grünsfeld
- Niederstetten
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Stadt Niederstetten
Albert-Sammt-Straße 1, 97996 Niederstetten
- Weikersheim
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Stadt Weikersheim
Marktplatz 7, 97990 Weikersheim
- Wertheim
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Stadtverwaltung Wertheim
Mühlenstraße 26, 97877 Wertheim
Welche dieser Stellen für ein bestimmtes Grundstück zuständig ist, hängt an der Gemeinde. Die Ortsseiten weiter unten nennen sie jeweils namentlich.
Baden-Württemberg weicht beim Abstandsflächenrecht am stärksten von allen Ländern ab: Mindesttiefe 2,50 m statt 3 m, bei Wänden bis 5 m Breite sogar 2,00 m, und in Gewerbe- und Industriegebieten nur das 0,125-fache der Wandhöhe – der niedrigste Faktor bundesweit. Auch die Zuständigkeit liegt hier häufiger als anderswo bei der Gemeinde statt beim Kreis.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden im Main-Tauber-Kreis
16 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.