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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Tübingen

In Tübingen führen 7 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Stellen mit eigenem Baulastenverzeichnis

7
Bodelshausen
Gemeinde Bodelshausen

Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen

Neustetten
Gemeinde Neustetten

Hohenzollernstraße 4, 72149 Neustetten

Hirrlingen
Gemeinde Hirrlingen

Schlosshof 1, 72145 Hirrlingen

Tübingen
Landratsamt Tübingen

Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen

Mössingen
Stadt Mössingen

Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen

Tübingen
Universitätsstadt Tübingen

Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen

Ammerbuch
Gemeinde Ammerbuch

Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch

Welche dieser Stellen für ein bestimmtes Grundstück zuständig ist, hängt an der Gemeinde. Die Ortsseiten weiter unten nennen sie jeweils namentlich.

Baden-Württemberg weicht beim Abstandsflächenrecht am stärksten von allen Ländern ab: Mindesttiefe 2,50 m statt 3 m, bei Wänden bis 5 m Breite sogar 2,00 m, und in Gewerbe- und Industriegebieten nur das 0,125-fache der Wandhöhe – der niedrigste Faktor bundesweit. Auch die Zuständigkeit liegt hier häufiger als anderswo bei der Gemeinde statt beim Kreis.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Tübingen

15 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

Auskunft beantragen