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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Mannheim

Für die Gemeinden in Mannheim führt die Stadt Mannheim das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Abteilung
Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung
Anschrift
Glücksteinallee 11
68163 Mannheim
Telefon
+49 6212937269
Behördengebühr
Kommunal geregelt und stark schwankend: mündliche Auskunft vielerorts kostenfrei, schriftliche Auskunft ab etwa 10 €, Spanne rund 10 bis 50 €. Einen landeseinheitlichen Tarif gibt es nicht.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage
§ 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), Fassung vom 16.03.2026 – § 71 Übernahme von Baulasten, § 72 Baulastenverzeichnis

Einsicht
bei berechtigtem Interesse

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
formloser Antrag schriftlich, per E-Mail oder telefonisch; Einsicht nach Terminvereinbarung. Kein landesweites Online-Portal.

Baden-Württemberg weicht beim Abstandsflächenrecht am stärksten von allen Ländern ab: Mindesttiefe 2,50 m statt 3 m, bei Wänden bis 5 m Breite sogar 2,00 m, und in Gewerbe- und Industriegebieten nur das 0,125-fache der Wandhöhe – der niedrigste Faktor bundesweit. Auch die Zuständigkeit liegt hier häufiger als anderswo bei der Gemeinde statt beim Kreis.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Mannheim

1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

Auskunft beantragen