Baulastenverzeichnis Stadtkreis Karlsruhe
Für die Gemeinden im Stadtkreis Karlsruhe führt die Stadt Karlsruhe das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
- Abteilung
- Liegenschaftsamt
- Anschrift
-
Lammstraße 7a
76124 Karlsruhe - Telefon
- +49 7211336288
- la@karlsruhe.de
- Behördengebühr
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Kommunal geregelt und stark schwankend: mündliche Auskunft vielerorts kostenfrei, schriftliche Auskunft ab etwa 10 €, Spanne rund 10 bis 50 €. Einen landeseinheitlichen Tarif gibt es nicht.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Baden-Württemberg
- Rechtsgrundlage
-
§ 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), Fassung vom 16.03.2026 – § 71 Übernahme von Baulasten, § 72 Baulastenverzeichnis
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- formloser Antrag schriftlich, per E-Mail oder telefonisch; Einsicht nach Terminvereinbarung. Kein landesweites Online-Portal.
Baden-Württemberg weicht beim Abstandsflächenrecht am stärksten von allen Ländern ab: Mindesttiefe 2,50 m statt 3 m, bei Wänden bis 5 m Breite sogar 2,00 m, und in Gewerbe- und Industriegebieten nur das 0,125-fache der Wandhöhe – der niedrigste Faktor bundesweit. Auch die Zuständigkeit liegt hier häufiger als anderswo bei der Gemeinde statt beim Kreis.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden im Stadtkreis Karlsruhe
0 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.