Abstandsflächenbaulast
Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.
Auch: Abstandsflächenübernahme, Abstandsflächenbaulasten
Wann brauchen Sie eine Abstandsflächenbaulast?
Ein Gebäude soll näher an die Grundstücksgrenze rücken, als es die Abstandsflächentiefe der Landesbauordnung zulässt. Die fehlende Fläche wird auf das Nachbargrundstück gelegt; der Nachbar sichert der Bauaufsicht zu, sie freizuhalten.
Was das für den Eigentümer heißt
Auf der übernommenen Fläche darf der Nachbar selbst nicht mehr so bauen, dass sich Abstandsflächen überdecken. Die Fläche ist damit für seine eigene Bebauung weitgehend verloren - und zwar dauerhaft, unabhängig von einem Eigentümerwechsel.
Grundlage: Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnungen
Rechnen Sie nach, ob Sie eine brauchen
Der Abstandsflächenrechner sagt für alle 16 Landesbauordnungen, wie tief die Abstandsfläche sein muss und wie viele Quadratmeter davon auf das Nachbargrundstück fallen.
Wie Sie herausfinden, ob so eine Baulast auf dem Grundstück liegt
Nur über eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Im Grundbuchauszug taucht sie nicht auf, in Exposé und Kaufvertrag oft ebenso wenig – und der Verkäufer weiß es nicht immer selbst, besonders wenn die Eintragung Jahrzehnte zurückliegt.
Die Auskunft ergeht je Grundstück, nicht je Baulastart: Sie bekommen alle Eintragungen des Blattes, nicht nur die gesuchte. Liegt nichts vor, stellt die Behörde eine Negativbescheinigung aus.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Weitere Baulastarten
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Vereinigungsbaulast
Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.
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Zufahrtsbaulast
Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.
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Stellplatzbaulast
Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.
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Anbaubaulast
Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.