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Baulasten-Portal

Abstandsflächenbaulast

Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.

Auskunft beantragen

Auch: Abstandsflächenübernahme, Abstandsflächenbaulasten

Wann brauchen Sie eine Abstandsflächenbaulast?

Ein Gebäude soll näher an die Grundstücksgrenze rücken, als es die Abstandsflächentiefe der Landesbauordnung zulässt. Die fehlende Fläche wird auf das Nachbargrundstück gelegt; der Nachbar sichert der Bauaufsicht zu, sie freizuhalten.

Was das für den Eigentümer heißt

Auf der übernommenen Fläche darf der Nachbar selbst nicht mehr so bauen, dass sich Abstandsflächen überdecken. Die Fläche ist damit für seine eigene Bebauung weitgehend verloren - und zwar dauerhaft, unabhängig von einem Eigentümerwechsel.

Grundlage: Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnungen

Rechnen Sie nach, ob Sie eine brauchen

Der Abstandsflächenrechner sagt für alle 16 Landesbauordnungen, wie tief die Abstandsfläche sein muss und wie viele Quadratmeter davon auf das Nachbargrundstück fallen.

Abstandsflächen berechnen

Wie Sie herausfinden, ob so eine Baulast auf dem Grundstück liegt

Nur über eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Im Grundbuchauszug taucht sie nicht auf, in Exposé und Kaufvertrag oft ebenso wenig – und der Verkäufer weiß es nicht immer selbst, besonders wenn die Eintragung Jahrzehnte zurückliegt.

Die Auskunft ergeht je Grundstück, nicht je Baulastart: Sie bekommen alle Eintragungen des Blattes, nicht nur die gesuchte. Liegt nichts vor, stellt die Behörde eine Negativbescheinigung aus.

Zuständige Stelle finden

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Weitere Baulastarten

  • Vereinigungsbaulast

    Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.

  • Zufahrtsbaulast

    Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.

  • Stellplatzbaulast

    Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.

  • Anbaubaulast

    Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.

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