Baulastauskunft für Hamburg beantragen
Wir holen den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, legen das berechtigte Interesse dar und stellen das Ergebnis als PDF zu. Liegt keine Baulast vor, erhalten Sie die Negativbescheinigung der Behörde.
Was Sie bekommen
- Dokument
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder Negativbescheinigung der Behörde, als PDF.
- Dauer
- Zustellung als PDF per E-Mail, nach Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde in der Regel innerhalb von 5 bis 14 Werktagen.
- Nachweis
- Das berechtigte Interesse legen wir für Sie dar.
Zuständig für Hamburg
- Behörde
- Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
- Rechtsgrundlage
- § 83 HBauO
- Behördengebühr
- Nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen (GebOVerm); die Höhe hängt von der Zahl der Flurstücke und der eingetragenen Baulasten ab. Verbreiteter Richtwert etwa 40 €.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters, keine Behörde. Sie können den Auszug auch selbst bei der zuständigen Stelle beantragen; die Anschrift steht auf der Seite zu Hamburg.