Baulasten in Krailling (Bayern)
In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis, Krailling bildet keine Ausnahme. Bayern ist das einzige Bundesland, das das Rechtsinstitut der Baulast nicht kennt. Entsprechende Verpflichtungen werden als Grunddienstbarkeit oder beschränkt persönliche Dienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Starnberg. Wer prüfen will, ob ein Grundstück in Krailling belastet ist, braucht deshalb einen Grundbuchauszug, keine Baulastauskunft.
Bayern führt kein Baulastenverzeichnis.
Bayern ist das einzige Bundesland ohne Baulast und ohne Baulastenverzeichnis. Wer hier prüfen will, ob ein Grundstück belastet ist, muss zwei Quellen ansehen: Abteilung II des Grundbuchs für Dienstbarkeiten – und die Bauakte, denn die schriftliche Nachbarzustimmung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wirkt auch gegen Rechtsnachfolger, erscheint aber in keinem Register. Genau diese zweite Quelle wird in der Praxis regelmäßig übersehen. Für baurechtliche Fragen – etwa Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO – bleibt die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig; eingetragene Belastungen finden Sie im Grundbuch.
Amtsgericht Starnberg
11,7 km Luftlinie- Anschrift
-
Postfach 1101
82317 Starnberg - Telefon
- +49 81513670
- Website
- lk-starnberg.de/landkreis
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Bayern
- Rechtsgrundlage
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kein Baulastenverzeichnis (BayBO)
Bayerische Bauordnung (BayBO) – die Baulast ist seit mindestens 1962 nicht kodifiziert; Ersatzinstrument ist Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO
- Geführt von
- für Dienstbarkeiten das Grundbuchamt beim Amtsgericht, für Abstandsflächenzustimmungen die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt)
- Einsicht
- kein Verzeichnis, daher kein Einsichtsrecht
- Antragsform
- Grundbucheinsicht über das Amtsgericht oder einen Notar; Bauakteneinsicht schriftlich mit Termin.
- Gemeinde
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Starnberg
2 Postleitzahlen
Belastungen für ein Grundstück in Krailling prüfen
Weil Bayern kein Baulastenverzeichnis führt, führt der Weg über den Grundbuchauszug: Abteilung II weist Dienstbarkeiten, Wege- und Leitungsrechte sowie Nutzungsbeschränkungen aus.
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Welche Belastungen ein Grundstück in Krailling tragen kann
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. In Bayern werden dieselben Sachverhalte privatrechtlich über Dienstbarkeiten geregelt und stehen damit im Grundbuch.
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Abstandsflächenbaulast
Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.
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Vereinigungsbaulast
Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.
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Zufahrtsbaulast
Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.
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Stellplatzbaulast
Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.
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Anbaubaulast
Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.
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Kinderspielplatzbaulast
Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.
Postleitzahlen
Für alle Adressen mit der Postleitzahl 82152 und 82349 gilt dieselbe Zuständigkeit.
Nachbargemeinden
Gemeinden im Umkreis von Krailling. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.
- Planegg 2,0 km
- Gräfelfing 3,0 km
- Gauting 3,8 km
- Germering 4,2 km
- Neuried 4,9 km
- Puchheim 6,7 km
- Gilching 7,9 km
- Alling 8,6 km
- Eichenau 9,7 km
- Pullach im Isartal 10,0 km
Häufige Fragen zu Baulasten in Krailling
Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?
In Bayern ja: Weil es kein Baulastenverzeichnis gibt, stehen entsprechende Verpflichtungen als Dienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs. In den übrigen 15 Bundesländern ist es umgekehrt – dort steht die Baulast gerade nicht im Grundbuch.
Wie lange dauert ein Grundbuchauszug?
In der Regel 5 bis 14 Werktage, je nach Amtsgericht.