Wer führt das Baulastenverzeichnis für Ihr Grundstück?
Zuständige Bauaufsichtsbehörde, Gebühr und Einsichtsrecht für jede Gemeinde in Deutschland.
Eine Baulast steht nicht im Grundbuch
Sie ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde: eine Fläche freizuhalten, eine Zufahrt zu dulden, Stellplätze bereitzustellen. Sie hängt am Grundstück und bleibt beim Verkauf bestehen – der Käufer erbt sie mit.
Geführt wird sie in einem eigenen Verzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, nicht beim Grundbuchamt. Wer vor dem Kauf nur den Grundbuchauszug prüft, übersieht sie deshalb systematisch.
Was Sie hier finden
- Zuständigkeit
- Die Bauaufsichtsbehörde, die das Verzeichnis für Ihre Gemeinde führt, mit Anschrift und Kontakt.
- Rechtslage
- Paragraf der Landesbauordnung, Einsichtsrecht und Antragsform – je Bundesland verschieden.
- Kosten
- Behördengebühr je Grundstück , Richtwert 20,00 €.
- Auskunft
- Den Auszug selbst beantragen – oder die Beschaffung beauftragen.
Baulastenverzeichnis nach Bundesland
Baulastrecht ist Landesrecht. Zwei Länder führen gar kein Verzeichnis; dort stehen vergleichbare Verpflichtungen im Grundbuch.
Häufig gesucht
Abstandsflächen berechnen
Wie tief muss die Abstandsfläche nach Ihrer Landesbauordnung sein, wie viel davon fällt auf das Nachbargrundstück – und ab wann brauchen Sie eine Baulast?
Dürfen Sie Einsicht nehmen?
Das Baulastenverzeichnis ist nicht öffentlich. Welchen Nachweis Ihre Rolle verlangt, hängt vom Bundesland ab.
Aus dem Ratgeber
-
Wer darf das Baulastenverzeichnis einsehen?
Eigentümer, Kaufinteressent, Makler, Nachbar: wer ein berechtigtes Interesse hat und welche Nachweise die Bauaufsichtsbehörde tatsächlich verlangt.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.