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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Walddorfhäslach

Das Baulastenverzeichnis für Walddorfhäslach führt die Gemeindeverwaltung Walddorf-Häßlach, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach. Rechtsgrundlage ist § 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Die Gebühr legt die Gebührensatzung der Behörde fest. Antragsweg: Formloser Antrag schriftlich, per E-Mail oder telefonisch; Einsicht nach Terminvereinbarung. Kein landesweites Online-Portal.

Auskunft beantragen Zuständige Stelle ansehen

Abteilung
Bauamt
Anschrift
Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
Telefon
+49 71279266000
Behördengebühr
Kommunal geregelt und stark schwankend: mündliche Auskunft vielerorts kostenfrei, schriftliche Auskunft ab etwa 10 €, Spanne rund 10 bis 50 €. Einen landeseinheitlichen Tarif gibt es nicht.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage
§ 71 und § 72 LBO Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), Fassung vom 16.03.2026 – § 71 Übernahme von Baulasten, § 72 Baulastenverzeichnis

Bezeichnung
Baulastenverzeichnis
Geführt von
die untere Baurechtsbehörde – in Baden-Württemberg sehr häufig die Gemeinde selbst, sonst das Landratsamt bzw. der Stadtkreis
Einsicht
bei berechtigtem Interesse

Prüfen, ob Sie einsehen dürfen

Antragsform
formloser Antrag schriftlich, per E-Mail oder telefonisch; Einsicht nach Terminvereinbarung. Kein landesweites Online-Portal.
Gemeinde
Reutlingen

1 Postleitzahl

Baden-Württemberg weicht beim Abstandsflächenrecht am stärksten von allen Ländern ab: Mindesttiefe 2,50 m statt 3 m, bei Wänden bis 5 m Breite sogar 2,00 m, und in Gewerbe- und Industriegebieten nur das 0,125-fache der Wandhöhe – der niedrigste Faktor bundesweit. Auch die Zuständigkeit liegt hier häufiger als anderswo bei der Gemeinde statt beim Kreis.

Auskunft für Walddorfhäslach beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was im Baulastenverzeichnis Walddorfhäslach stehen kann

Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.

  • Abstandsflächenbaulast

    Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.

  • Vereinigungsbaulast

    Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.

  • Zufahrtsbaulast

    Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.

  • Stellplatzbaulast

    Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.

  • Anbaubaulast

    Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.

  • Kinderspielplatzbaulast

    Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.

Öffnungszeiten

Rathaus Walddorfhäslach

Mo–Fr
08:00–11:30 Uhr
Di
15:30–18:30 Uhr

Ortsverwaltung Häslach

Di
08:00–11:30 Uhr
Di
14:30–16:00 Uhr

Postleitzahlen

Für alle Adressen mit der Postleitzahl 72141 gilt dieselbe Zuständigkeit.

Nachbargemeinden

Gemeinden im Umkreis von Walddorfhäslach. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.

Häufige Fragen zu Baulasten in Walddorfhäslach

Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?

Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.

Wer darf das Baulastenverzeichnis in Walddorfhäslach einsehen?

Nach § 72 Abs. 2 LBO kann Einsicht nehmen und Abschriften erhalten, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Nachgewiesen wird es in der Praxis durch Grundbuchauszug, Kaufvertragsentwurf, Makler- oder Notarvollmacht. Vermessungsingenieure und Notare sind in Baden-Württemberg nicht gesetzlich privilegiert.

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Was kostet eine Baulastauskunft?

Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.

Wie lange dauert die Auskunft?

In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.

Lässt sich eine Baulast wieder löschen?

Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.

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