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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Gleichen

Das Baulastenverzeichnis für Gleichen führt der Landkreis Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen. Rechtsgrundlage ist § 81 NBauO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Zur Gebühr: 30 € je Flurstück für Auskunft oder Auszug. Antragsweg: Online-Antrag über die Serviceportale von Region und Kommunen, daneben schriftlich.

Auskunft beantragen Zuständige Stelle ansehen

Landkreis Göttingen

10,1 km Luftlinie
Abteilung
Bauaufsicht
Anschrift
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Telefon
+49 5515250
Behördengebühr
Nach der niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO). Für die Eintragung oder Löschung einer Baulast fallen 90 bis 2.470 € je Flurstück an – die Spanne richtet sich nach dem Aufwand.
Region Hannover
30 € je Flurstück für Auskunft oder Auszug
Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Niedersachsen

Rechtsgrundlage
§ 81 NBauO

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis

Bezeichnung
Baulastenverzeichnis
Geführt von
die untere Bauaufsichtsbehörde – der Landkreis Göttingen, die kreisfreie oder große selbständige Stadt, teils auch Gemeinden ab 30.000 Einwohnern
Einsicht
bei berechtigtem Interesse

Prüfen, ob Sie einsehen dürfen

Antragsform
Online-Antrag über die Serviceportale von Region und Kommunen, daneben schriftlich.
Gemeinde
Landkreis Göttingen

1 Postleitzahl

Niedersachsen nennt die Abstandsfläche gesetzlich „Grenzabstand" und hat sie zum 01.07.2024 novelliert: Das Regelmaß sank von 0,5 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 H auf 0,2 H. Ältere Rechner und Ratgeber mit 0,5 H sind damit überholt. Der Abstand darf zudem auf volle 10 cm abgerundet werden.

Auskunft für Gleichen beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was im Baulastenverzeichnis Gleichen stehen kann

Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.

  • Abstandsflächenbaulast

    Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.

  • Vereinigungsbaulast

    Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.

  • Zufahrtsbaulast

    Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.

  • Stellplatzbaulast

    Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.

  • Anbaubaulast

    Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.

  • Kinderspielplatzbaulast

    Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.

Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr
09:00–12:00 Uhr
Do
13:30–16:00 Uhr

Postleitzahlen

Für alle Adressen mit der Postleitzahl 37130 gilt dieselbe Zuständigkeit.

Nachbargemeinden

Gemeinden im Umkreis von Gleichen. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.

Häufige Fragen zu Baulasten in Gleichen

Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?

Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.

Wer darf das Baulastenverzeichnis in Gleichen einsehen?

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen und sich Auszüge erteilen lassen. Eine gesetzliche Privilegierung von Notariat oder Vermessungsingenieuren gibt es in Niedersachsen nicht.

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Was kostet eine Baulastauskunft?

Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.

Wie lange dauert die Auskunft?

In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.

Lässt sich eine Baulast wieder löschen?

Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.

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