Baulastenverzeichnis Berlin
Das Baulastenverzeichnis für Berlin führt das Bauamt Berlin Lichtenberg-Hohenschönhausen, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin. Rechtsgrundlage ist § 84 BauO Berlin. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Zur Gebühr: 17 € Negativbescheinigung, 29 € Abschrift je Grundstück. Antragsweg: Formloser schriftlicher Antrag per Post, Fax oder als eingescannte E-Mail mit eigenhändiger Unterschrift; kein Online-Dienst.
Bauamt Berlin Lichtenberg-Hohenschönhausen
0,0 km Luftlinie- Anschrift
-
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin - Telefon
- +49 30902966409
- bwa@lichtenberg.berlin.de
- Behördengebühr
- Landeseinheitlich festgesetzt: 17,00 € für eine Negativbescheinigung, 29,00 € für Abschriften vorhandener Baulasten, jeweils je Grundstück.
- Berlin
- 17 € Negativbescheinigung, 29 € Abschrift je Grundstück
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Berlin
- Rechtsgrundlage
-
§ 84 BauO Berlin
Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29.09.2005 – Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Bezeichnung
- Baulastenverzeichnis
- Geführt von
- das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des Bezirks, in dem das Grundstück liegt
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- formloser schriftlicher Antrag per Post, Fax oder als eingescannte E-Mail mit eigenhändiger Unterschrift; kein Online-Dienst.
- Gemeinde
-
Stadt Berlin
189 Postleitzahlen
Berlin ist eines der wenigen Länder mit landeseinheitlich festen Gebühren – 17 € für die Negativbescheinigung, 29 € für Abschriften. Beim Antragsweg ist das Land dagegen rückständig: Es gibt keinen Online-Dienst, und die eigenhändige Unterschrift ist zwingend.
Auskunft für Berlin beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was im Baulastenverzeichnis Berlin stehen kann
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.
-
Abstandsflächenbaulast
Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.
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Vereinigungsbaulast
Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.
-
Zufahrtsbaulast
Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.
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Stellplatzbaulast
Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.
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Anbaubaulast
Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.
-
Kinderspielplatzbaulast
Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.
Öffnungszeiten
Sprechzeiten in den Fachbereichen
Weitere zuständige Stellen
Müllerstraße 146, 13353 Berlin
Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
Postleitzahlen in Berlin
Für alle 189 Postleitzahlen ist dieselbe Stelle zuständig.
- 10115
- 10117
- 10119
- 10178
- 10179
- 10243
- 10245
- 10247
- 10249
- 10315
- 10317
- 10318
- 10319
- 10365
- 10367
- 10369
- 10405
- 10407
- 10409
- 10435
- 10437
- 10439
- 10551
- 10553
- 10555
- 10557
- 10559
- 10585
- 10587
- 10589
- 10623
- 10625
- 10627
- 10629
- 10707
- 10709
- 10711
- 10713
- 10715
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- 10719
- 10777
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- 10823
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- 12043
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- 14109
- 14129
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- 14169
- 14193
- 14195
- 14197
- 14199
Nachbargemeinden
Gemeinden im Umkreis von Berlin. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.
- Oberkrämer Brandenburg 7,3 km
- Schildow Brandenburg 11,6 km
- Glienicke/Nordbahn Brandenburg 12,6 km
- Schönfließ Brandenburg 14,1 km
- Ahrensfelde Brandenburg 14,1 km
- Mühlenbeck Brandenburg 14,7 km
- Schwanebeck Brandenburg 14,9 km
- Teltow Brandenburg 16,7 km
- Hennigsdorf Brandenburg 16,8 km
- Zepernick Brandenburg 16,9 km
Häufige Fragen zu Baulasten in Berlin
Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?
Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.
Wer darf das Baulastenverzeichnis in Berlin einsehen?
Nach § 84 Abs. 5 BauO Bln ist ein berechtigtes Interesse darzulegen. Nachgewiesen wird es durch Eigentümernachweis, Kaufvertragsentwurf, Maklerbestätigung oder Vollmacht. Notare und Vermessungsingenieure sind in Berlin nicht gesetzlich privilegiert.
Was kostet eine Baulastauskunft?
Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.
Wie lange dauert die Auskunft?
In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.
Lässt sich eine Baulast wieder löschen?
Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.