Bauamt Berlin Lichtenberg-Hohenschönhausen
Bauamt Berlin Lichtenberg-Hohenschönhausen führt das Baulastenverzeichnis für den eigenen Zuständigkeitsbereich im Stadt Berlin. Rechtsgrundlage ist § 84 BauO Berlin; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.
Auskunft beantragen Anschrift und Kontakt
Bauamt Berlin Lichtenberg-Hohenschönhausen
- Anschrift
-
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin - Telefon
- +49 30902966409
- bwa@lichtenberg.berlin.de
- Behördengebühr
- Landeseinheitlich festgesetzt: 17,00 € für eine Negativbescheinigung, 29,00 € für Abschriften vorhandener Baulasten, jeweils je Grundstück.
- Berlin
- 17 € Negativbescheinigung, 29 € Abschrift je Grundstück
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Öffnungszeiten
Sprechzeiten in den Fachbereichen
Auskunft für Bauamt Berlin Lichtenberg-Hohenschönhausen beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was Sie hier beantragen können
Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für ein bestimmtes Grundstück, oder eine Negativbescheinigung, wenn nichts eingetragen ist. Beides ergeht je Grundstück beziehungsweise Flurstück, nicht je Person.
Für die Bearbeitung braucht die Behörde die genaue Bezeichnung des Grundstücks – Adresse, oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – und die Darlegung Ihres berechtigten Interesses.
Einsichtsrecht in Berlin
Nach § 84 Abs. 5 BauO Bln ist ein berechtigtes Interesse darzulegen. Nachgewiesen wird es durch Eigentümernachweis, Kaufvertragsentwurf, Maklerbestätigung oder Vollmacht. Notare und Vermessungsingenieure sind in Berlin nicht gesetzlich privilegiert.
Berlin ist eines der wenigen Länder mit landeseinheitlich festen Gebühren – 17 € für die Negativbescheinigung, 29 € für Abschriften. Beim Antragsweg ist das Land dagegen rückständig: Es gibt keinen Online-Dienst, und die eigenhändige Unterschrift ist zwingend.