Baulastenverzeichnis Busenberg
Das Baulastenverzeichnis für Busenberg führt die untere Bauaufsichtsbehörde des Südwestpfalz. Rechtsgrundlage ist § 86 LBauO Rheinland-Pfalz. Zur genauen Anschrift liegen uns keine geprüften Angaben vor; die Gemeindeverwaltung nennt sie auf Anfrage.
Zuständige Stelle
Zu Busenberg liegt uns keine geprüfte Anschrift der Bauaufsichtsbehörde vor. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Südwestpfalz – alle Stellen und Gemeinden im Südwestpfalz.
Rechtslage in Rheinland-Pfalz
- Rechtsgrundlage
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§ 86 LBauO Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 – Baulasten
- Bezeichnung
- Baulastenverzeichnis
- Geführt von
- die untere Bauaufsichtsbehörde – die Kreisverwaltung des Südwestpfalz, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung, teils auch die Verbandsgemeindeverwaltung
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- Einsicht in der Regel nach Terminvereinbarung, schriftliche Auskunft möglich. Kein landesweites Online-Formular.
- Gemeinde
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Südwestpfalz
1 Postleitzahl
Rheinland-Pfalz hat als einziges Flächenland in Gewerbe- und Industriegebieten eine Abstandsflächentiefe von 0,25 H statt der sonst üblichen 0,2 H – Gewerbebauten stehen hier also weiter von der Grenze entfernt. Die Baulasterklärung in elektronischer Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, und die Zuständigkeit kann bis auf die Verbandsgemeinde herabreichen.
Auskunft für Busenberg beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was im Baulastenverzeichnis Busenberg stehen kann
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.
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Abstandsflächenbaulast
Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.
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Vereinigungsbaulast
Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.
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Zufahrtsbaulast
Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.
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Stellplatzbaulast
Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.
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Anbaubaulast
Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.
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Kinderspielplatzbaulast
Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.
Postleitzahlen
Für alle Adressen mit der Postleitzahl 76891 gilt dieselbe Zuständigkeit.
Nachbargemeinden
Gemeinden im Umkreis von Busenberg. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.
- Bruchweiler-Bärenbach 2,6 km
- Erfweiler 3,2 km
- Vorderweidenthal 3,9 km
- Dahn 4,4 km
- Rumbach 4,8 km
- Niederschlettenbach 5,4 km
- Hauenstein 7,1 km
- Bobenthal 7,6 km
- Birkenhördt 7,7 km
- Lug 7,8 km
Häufige Fragen zu Baulasten in Busenberg
Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?
Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.
Wer darf das Baulastenverzeichnis in Busenberg einsehen?
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen. Das Interesse ist gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu begründen und bei Bedarf zu belegen.
Was kostet eine Baulastauskunft?
Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.
Wie lange dauert die Auskunft?
In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.
Lässt sich eine Baulast wieder löschen?
Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.