Baulastenverzeichnis Bous (Saarlouis)
Für Bous ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. in Saarlouis führen 2 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis; welche davon ein bestimmtes Grundstück betreut, sagt die Gemeindeverwaltung. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO Saarland. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Die Gebühr legt die Gebührensatzung der Behörde fest. Antragsweg: Schriftlicher Antrag, Einsicht nach Terminvereinbarung.
Kreisstadt Saarlouis
5,4 km LuftlinieIm Kreis führen mehrere Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Diese liegt am nächsten – ob sie für Ihr Grundstück zuständig ist, bestätigt die Gemeindeverwaltung.
- Anschrift
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Großer Markt 1
66740 Saarlouis - Telefon
- +49 68314430
- Behördengebühr
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Kommunal beziehungsweise nach saarländischem Gebührenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Saarland
- Rechtsgrundlage
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§ 83 LBO Saarland
Landesbauordnung Saarland (LBO) vom 18.02.2004 – Baulasten
- Bezeichnung
- Baulastenverzeichnis
- Geführt von
- die untere Bauaufsichtsbehörde – der Saarlouis, der Regionalverband Saarbrücken oder eine Gemeinde mit übertragener Aufgabe
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- schriftlicher Antrag, Einsicht nach Terminvereinbarung.
- Gemeinde
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Saarlouis
1 Postleitzahl
Das Saarland kennt wie Rheinland-Pfalz eine Ermessensregelung für Kern- und Sondergebiete: Dort kann eine geringere Tiefe als 0,4 H gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebiets das rechtfertigt. Ein fester Wert steht nicht im Gesetz.
Auskunft für Bous beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was im Baulastenverzeichnis Bous stehen kann
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.
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Abstandsflächenbaulast
Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.
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Vereinigungsbaulast
Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.
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Zufahrtsbaulast
Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.
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Stellplatzbaulast
Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.
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Anbaubaulast
Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.
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Kinderspielplatzbaulast
Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.
Weitere zuständige Stellen
Kaiser-Wilhelm-Straße 8, 66740 Saarlouis
Postleitzahlen
Für alle Adressen mit der Postleitzahl 66359 gilt dieselbe Zuständigkeit.
Nachbargemeinden
Gemeinden im Umkreis von Bous. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.
- Wadgassen 1,8 km
- Schwalbach 2,8 km
- Ensdorf 2,8 km
- Völklingen 5,1 km
- Saarlouis 5,4 km
- Püttlingen 6,3 km
- Überherrn 8,4 km
- Saarwellingen 8,6 km
- Wallerfangen 8,6 km
- Großrosseln 8,8 km
Häufige Fragen zu Baulasten in Bous
Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?
Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.
Wer darf das Baulastenverzeichnis in Bous einsehen?
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen. Eine gesetzliche Privilegierung einzelner Berufsgruppen gibt es nicht.
Was kostet eine Baulastauskunft?
Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.
Wie lange dauert die Auskunft?
In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.
Lässt sich eine Baulast wieder löschen?
Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.