Baulastenverzeichnis Sulzbach/Saar
Das Baulastenverzeichnis für Sulzbach/Saar führt der Regionalverband Saarbrücken, Schlossplatz 12, 66030 Saarbrücken. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO Saarland. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Die Gebühr legt die Gebührensatzung der Behörde fest. Antragsweg: Schriftlicher Antrag, Einsicht nach Terminvereinbarung.
Regionalverband Saarbrücken
7,6 km Luftlinie- Abteilung
- Fachdienst 03 - Recht, Ordnung und Bauaufsicht
- Anschrift
-
Schlossplatz 12
66030 Saarbrücken - Telefon
- +49 6815060
- Behördengebühr
-
Kommunal beziehungsweise nach saarländischem Gebührenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Saarland
- Rechtsgrundlage
-
§ 83 LBO Saarland
Landesbauordnung Saarland (LBO) vom 18.02.2004 – Baulasten
- Bezeichnung
- Baulastenverzeichnis
- Geführt von
- die untere Bauaufsichtsbehörde – der Regionalverband Saarbrücken, der Regionalverband Saarbrücken oder eine Gemeinde mit übertragener Aufgabe
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- schriftlicher Antrag, Einsicht nach Terminvereinbarung.
- Gemeinde
-
Regionalverband Saarbrücken
1 Postleitzahl
Das Saarland kennt wie Rheinland-Pfalz eine Ermessensregelung für Kern- und Sondergebiete: Dort kann eine geringere Tiefe als 0,4 H gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebiets das rechtfertigt. Ein fester Wert steht nicht im Gesetz.
Auskunft für Sulzbach/Saar beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was im Baulastenverzeichnis Sulzbach/Saar stehen kann
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.
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Abstandsflächenbaulast
Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.
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Vereinigungsbaulast
Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.
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Zufahrtsbaulast
Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.
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Stellplatzbaulast
Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.
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Anbaubaulast
Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.
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Kinderspielplatzbaulast
Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.
Postleitzahlen
Für alle Adressen mit der Postleitzahl 66280 gilt dieselbe Zuständigkeit.
Nachbargemeinden
Gemeinden im Umkreis von Sulzbach/Saar. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.
- Quierschied 2,2 km
- Friedrichsthal 3,8 km
- Sankt Ingbert 4,4 km
- Spiesen-Elversberg 5,2 km
- Merchweiler 5,7 km
- Saarbrücken 7,6 km
- Illingen 8,3 km
- Schiffweiler 8,9 km
- Neunkirchen/Saar 9,6 km
- Riegelsberg 9,7 km
Häufige Fragen zu Baulasten in Sulzbach/Saar
Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?
Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.
Wer darf das Baulastenverzeichnis in Sulzbach/Saar einsehen?
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen. Eine gesetzliche Privilegierung einzelner Berufsgruppen gibt es nicht.
Was kostet eine Baulastauskunft?
Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.
Wie lange dauert die Auskunft?
In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.
Lässt sich eine Baulast wieder löschen?
Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.