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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Höchst im Odenwald (Odenwaldkreis)

Für Höchst im Odenwald ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. im Odenwaldkreis führen 2 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis; welche davon ein bestimmtes Grundstück betreut, sagt die Gemeindeverwaltung. Rechtsgrundlage ist § 85 HBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Zur Gebühr: 20 € je Flurstück; Negativbescheinigung kostenfrei. Antragsweg: Online-Dienste vorhanden, etwa die Baulastauskunft Online der Bauaufsicht Frankfurt; daneben schriftlich und persönlich.

Auskunft beantragen Zuständige Stelle ansehen

Bauamt Stadt Breuberg

4,8 km Luftlinie

Im Kreis führen mehrere Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Diese liegt am nächsten – ob sie für Ihr Grundstück zuständig ist, bestätigt die Gemeindeverwaltung.

Anschrift
Ernst-Ludwig-Straße 2-4
64747 Breuberg
Telefon
+49 61637090
Website
breuberg.de
Behördengebühr
Nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz und der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung. Praxisspanne 20 bis 50 € für die einfache Auskunft, 50 bis 150 € für eine beglaubigte Abschrift.
Frankfurt am Main
20 € je Flurstück; Negativbescheinigung kostenfrei
Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Hessen

Rechtsgrundlage
§ 85 HBO

Hessische Bauordnung (HBO) vom 28.05.2018 – Baulasten, Baulastenverzeichnis

Bezeichnung
Baulastenverzeichnis
Geführt von
die untere Bauaufsichtsbehörde – in kreisfreien Städten und Sonderstatus-Städten der Gemeindevorstand, sonst der Kreisausschuss des Odenwaldkreis
Einsicht
für den Inhalt berechtigtes Interesse, für die Betroffenheit nicht

Prüfen, ob Sie einsehen dürfen

Antragsform
Online-Dienste vorhanden, etwa die Baulastauskunft Online der Bauaufsicht Frankfurt; daneben schriftlich und persönlich.
Gemeinde
Odenwaldkreis

1 Postleitzahl

Hessen hat die freiheitlichste Einsichtsregelung aller 16 Länder: § 85 Abs. 5 Satz 2 HBO sieht ausdrücklich eine öffentlich zugängliche elektronische Auskunft darüber vor, welche Flächen von Baulasten betroffen sind. Der Nachweis eines berechtigten Interesses wird erst für den Inhalt der Baulast verlangt. Beim Abstandsflächenrecht gilt die Sonderregel, dass das errechnete Maß auf volle 0,10 m abzurunden ist.

Auskunft für Höchst im Odenwald beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was im Baulastenverzeichnis Höchst im Odenwald stehen kann

Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.

  • Abstandsflächenbaulast

    Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.

  • Vereinigungsbaulast

    Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.

  • Zufahrtsbaulast

    Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.

  • Stellplatzbaulast

    Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.

  • Anbaubaulast

    Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.

  • Kinderspielplatzbaulast

    Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.

Öffnungszeiten

Rathaus

Mo, Di, Do, Fr
08:30–12:00 Uhr
Mo, Di
13:30–15:00 Uhr
Do
13:30–17:30 Uhr

Weitere zuständige Stellen

Erbach
Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach

Postleitzahlen

Für alle Adressen mit der Postleitzahl 64739 gilt dieselbe Zuständigkeit.

Nachbargemeinden

Gemeinden im Umkreis von Höchst im Odenwald. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.

Häufige Fragen zu Baulasten in Höchst im Odenwald

Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?

Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.

Wer darf das Baulastenverzeichnis in Höchst im Odenwald einsehen?

Nach § 85 Abs. 5 Satz 1 HBO ist für die Einsicht ein berechtigtes Interesse darzulegen. Satz 2 erlaubt der Behörde aber ausdrücklich, über öffentlich verfügbare elektronische Mittel bereitzustellen, welche Flächen von Baulasten betroffen sind – die Frage, ob eine Fläche betroffen ist, lässt sich in Hessen also ohne Nachweis klären.

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Was kostet eine Baulastauskunft?

Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.

Wie lange dauert die Auskunft?

In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.

Lässt sich eine Baulast wieder löschen?

Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.

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