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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Echternacherbrück (Eifelkreis Bitburg-Prüm)

Eifelkreis Bitburg-Prüm führt das Baulastenverzeichnis für Echternacherbrück; Echternacherbrück ist kreisangehörig und hat keine eigene Bauaufsichtszuständigkeit. Rechtsgrundlage ist § 86 LBauO Rheinland-Pfalz. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Die Gebühr legt die Gebührensatzung der Behörde fest. Antragsweg: Einsicht in der Regel nach Terminvereinbarung, schriftliche Auskunft möglich. Kein landesweites Online-Formular.

Auskunft beantragen Zuständige Stelle ansehen

Eifelkreis Bitburg-Prüm

18,1 km Luftlinie
Abteilung
Fachbereich Bauen 06-01
Anschrift
Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Telefon
+49 6561150
Behördengebühr
Nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis Bauwesen; schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig, konkrete Beträge weist das Landesportal nicht aus. Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Rechtsgrundlage
§ 86 LBauO Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 – Baulasten

Bezeichnung
Baulastenverzeichnis
Geführt von
die untere Bauaufsichtsbehörde – die Kreisverwaltung des Eifelkreis Bitburg-Prüm, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung, teils auch die Verbandsgemeindeverwaltung
Einsicht
bei berechtigtem Interesse

Prüfen, ob Sie einsehen dürfen

Antragsform
Einsicht in der Regel nach Terminvereinbarung, schriftliche Auskunft möglich. Kein landesweites Online-Formular.
Gemeinde
Eifelkreis Bitburg-Prüm

1 Postleitzahl

Rheinland-Pfalz hat als einziges Flächenland in Gewerbe- und Industriegebieten eine Abstandsflächentiefe von 0,25 H statt der sonst üblichen 0,2 H – Gewerbebauten stehen hier also weiter von der Grenze entfernt. Die Baulasterklärung in elektronischer Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, und die Zuständigkeit kann bis auf die Verbandsgemeinde herabreichen.

Auskunft für Echternacherbrück beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was im Baulastenverzeichnis Echternacherbrück stehen kann

Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.

  • Abstandsflächenbaulast

    Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.

  • Vereinigungsbaulast

    Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.

  • Zufahrtsbaulast

    Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.

  • Stellplatzbaulast

    Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.

  • Anbaubaulast

    Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.

  • Kinderspielplatzbaulast

    Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.

Postleitzahlen

Für alle Adressen mit der Postleitzahl 54668 gilt dieselbe Zuständigkeit.

Nachbargemeinden

Gemeinden im Umkreis von Echternacherbrück. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.

Häufige Fragen zu Baulasten in Echternacherbrück

Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?

Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.

Wer darf das Baulastenverzeichnis in Echternacherbrück einsehen?

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen. Das Interesse ist gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu begründen und bei Bedarf zu belegen.

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Was kostet eine Baulastauskunft?

Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.

Wie lange dauert die Auskunft?

In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.

Lässt sich eine Baulast wieder löschen?

Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.

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