Baulastenverzeichnis Lauterbach
Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss führt das Baulastenverzeichnis für Lauterbach, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach. Rechtsgrundlage ist § 85 HBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Zur Gebühr: 20 € je Flurstück; Negativbescheinigung kostenfrei. Antragsweg: Online-Dienste vorhanden, etwa die Baulastauskunft Online der Bauaufsicht Frankfurt; daneben schriftlich und persönlich.
Vogelsbergkreis • Der Kreisausschuss
0,0 km Luftlinie- Abteilung
- Bauaufsichtsbehörde
- Anschrift
-
Goldhelg 20
36341 Lauterbach - Telefon
- +49 66419770
- Behördengebühr
- Nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz und der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung. Praxisspanne 20 bis 50 € für die einfache Auskunft, 50 bis 150 € für eine beglaubigte Abschrift.
- Frankfurt am Main
- 20 € je Flurstück; Negativbescheinigung kostenfrei
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Hessen
- Rechtsgrundlage
-
§ 85 HBO
Hessische Bauordnung (HBO) vom 28.05.2018 – Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Bezeichnung
- Baulastenverzeichnis
- Geführt von
- die untere Bauaufsichtsbehörde – in kreisfreien Städten und Sonderstatus-Städten der Gemeindevorstand, sonst der Kreisausschuss des Vogelsbergkreis
- Einsicht
- für den Inhalt berechtigtes Interesse, für die Betroffenheit nicht
- Antragsform
- Online-Dienste vorhanden, etwa die Baulastauskunft Online der Bauaufsicht Frankfurt; daneben schriftlich und persönlich.
- Gemeinde
-
Vogelsbergkreis
1 Postleitzahl
Hessen hat die freiheitlichste Einsichtsregelung aller 16 Länder: § 85 Abs. 5 Satz 2 HBO sieht ausdrücklich eine öffentlich zugängliche elektronische Auskunft darüber vor, welche Flächen von Baulasten betroffen sind. Der Nachweis eines berechtigten Interesses wird erst für den Inhalt der Baulast verlangt. Beim Abstandsflächenrecht gilt die Sonderregel, dass das errechnete Maß auf volle 0,10 m abzurunden ist.
Auskunft für Lauterbach beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was im Baulastenverzeichnis Lauterbach stehen kann
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.
-
Abstandsflächenbaulast
Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.
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Vereinigungsbaulast
Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.
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Zufahrtsbaulast
Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.
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Stellplatzbaulast
Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.
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Anbaubaulast
Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.
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Kinderspielplatzbaulast
Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.
Öffnungszeiten
Postleitzahlen
Für alle Adressen mit der Postleitzahl 36341 gilt dieselbe Zuständigkeit.
Nachbargemeinden
Gemeinden im Umkreis von Lauterbach. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.
- Wartenberg 4,2 km
- Bad Salzschlirf 7,9 km
- Schwalmtal 8,7 km
- Lautertal 10,0 km
- Herbstein 11,1 km
- Großenlüder 11,3 km
- Schlitz 12,3 km
- Grebenau 13,0 km
- Romrod 15,2 km
- Hosenfeld 15,6 km
Häufige Fragen zu Baulasten in Lauterbach
Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?
Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.
Wer darf das Baulastenverzeichnis in Lauterbach einsehen?
Nach § 85 Abs. 5 Satz 1 HBO ist für die Einsicht ein berechtigtes Interesse darzulegen. Satz 2 erlaubt der Behörde aber ausdrücklich, über öffentlich verfügbare elektronische Mittel bereitzustellen, welche Flächen von Baulasten betroffen sind – die Frage, ob eine Fläche betroffen ist, lässt sich in Hessen also ohne Nachweis klären.
Was kostet eine Baulastauskunft?
Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.
Wie lange dauert die Auskunft?
In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.
Lässt sich eine Baulast wieder löschen?
Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.