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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Besitz

Das Baulastenverzeichnis für Besitz führt die untere Bauaufsichtsbehörde des Ludwigslust-Parchim. Rechtsgrundlage ist § 83 LBauO M-V. Zur genauen Anschrift liegen uns keine geprüften Angaben vor; die Gemeindeverwaltung nennt sie auf Anfrage.

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Zuständige Stelle

Zu Besitz liegt uns keine geprüfte Anschrift der Bauaufsichtsbehörde vor. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Ludwigslust-Parchim – alle Stellen und Gemeinden im Ludwigslust-Parchim.

Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage
§ 83 LBauO M-V

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) i. d. F. vom 15.10.2015

Bezeichnung
Baulastenverzeichnis
Geführt von
die untere Bauaufsichtsbehörde – der Ludwigslust-Parchim oder die große kreisangehörige Stadt
Einsicht
bei berechtigtem Interesse; weite Ausnahme für Notariat und ÖbVI

Prüfen, ob Sie einsehen dürfen

Antragsform
schriftlich; Antrag auch über das MV-Serviceportal möglich.
Gemeinde
Ludwigslust-Parchim

1 Postleitzahl

Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Land, dessen Abstandsflächenrecht nicht mit einem Faktor, sondern mit festen Metermaßen nach Gebäudeklasse arbeitet: 3 m für die Gebäudeklassen 1 bis 3, 4 m für Klasse 4 und 5 m für Klasse 5. Der Faktor 0,4 H greift erst für die übrigen Fälle.

Auskunft für Besitz beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was im Baulastenverzeichnis Besitz stehen kann

Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.

  • Abstandsflächenbaulast

    Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.

  • Vereinigungsbaulast

    Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.

  • Zufahrtsbaulast

    Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.

  • Stellplatzbaulast

    Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.

  • Anbaubaulast

    Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.

  • Kinderspielplatzbaulast

    Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.

Postleitzahlen

Für alle Adressen mit der Postleitzahl 19258 gilt dieselbe Zuständigkeit.

Nachbargemeinden

Gemeinden im Umkreis von Besitz. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.

Häufige Fragen zu Baulasten in Besitz

Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?

Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.

Wer darf das Baulastenverzeichnis in Besitz einsehen?

Ein berechtigtes Interesse ist darzulegen. Mecklenburg-Vorpommern hat die weitreichendste Ausnahme aller Länder: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im nachgewiesenen Auftrag eines Notariats dürfen ohne Darlegung einsehen und eine Abschrift verlangen.

Für Ihre Rolle prüfen

Was kostet eine Baulastauskunft?

Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.

Wie lange dauert die Auskunft?

In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.

Lässt sich eine Baulast wieder löschen?

Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.

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