Baulastenverzeichnis Briesen (Mark)
Das Baulastenverzeichnis für Briesen (Mark) führt der Landkreis Oder-Spree, Breitscheidstraße 4, 15848 Beeskow. Rechtsgrundlage ist § 84 BbgBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Die Gebühr legt die Gebührensatzung der Behörde fest. Antragsweg: Schriftlicher Antrag, Einsicht nach Terminvereinbarung; einzelne Kreise und Städte bieten Online-Formulare.
Landkreis Oder-Spree
17,3 km Luftlinie- Abteilung
- Bauordnungsamt
- Anschrift
-
Breitscheidstraße 4
15848 Beeskow - Telefon
- +49 3366351531
- bauordnungsamt@l-os.de
- Behördengebühr
-
Kommunal nach den Gebührensatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte; Praxisspanne etwa 20 bis 50 € für die schriftliche Auskunft. Eine landeseinheitliche Zahl gibt es nicht.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Brandenburg
- Rechtsgrundlage
-
§ 84 BbgBO
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis, in Kraft seit 01.07.2016
- Bezeichnung
- Baulastenverzeichnis
- Geführt von
- die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Oder-Spree
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse; Notariat und ÖbVI ohne Nachweis
- Antragsform
- schriftlicher Antrag, Einsicht nach Terminvereinbarung; einzelne Kreise und Städte bieten Online-Formulare.
- Gemeinde
-
Landkreis Oder-Spree
1 Postleitzahl
Brandenburg ist das einzige Land mit einer 22-jährigen Lücke im Baulastenverzeichnis. Bis 1994 wurde es geführt, dann abgeschafft; von 1994 bis Mitte 2016 sicherte man ausschließlich über beschränkt persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch, seit dem 01.07.2016 gibt es das Verzeichnis wieder. Eine vollständige Prüfung muss deshalb drei Zeitschichten ansehen: Altbaulasten bis 1994 im Verzeichnis, Dienstbarkeiten von 1994 bis 2016 in Abteilung II des Grundbuchs, und Baulasten ab dem 01.07.2016 wieder im Verzeichnis. § 84 Abs. 6 BbgBO stellt ausdrücklich klar, dass die alten Dienstbarkeiten gültig bleiben.
Auskunft für Briesen (Mark) beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Was im Baulastenverzeichnis Briesen (Mark) stehen kann
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.
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Abstandsflächenbaulast
Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.
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Vereinigungsbaulast
Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.
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Zufahrtsbaulast
Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.
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Stellplatzbaulast
Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.
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Anbaubaulast
Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.
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Kinderspielplatzbaulast
Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.
Postleitzahlen
Für alle Adressen mit der Postleitzahl 15518 gilt dieselbe Zuständigkeit.
Nachbargemeinden
Gemeinden im Umkreis von Briesen (Mark). Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.
- Jacobsdorf 3,5 km
- Berkenbrück 10,6 km
- Treplin 10,8 km
- Müllrose 11,8 km
- Falkenhagen 12,1 km
- Zeschdorf 12,3 km
- Steinhöfel 12,3 km
- Langewahl 13,6 km
- Rietz-Neuendorf 14,0 km
- Ragow-Merz 14,0 km
Häufige Fragen zu Baulasten in Briesen (Mark)
Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?
Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.
Wer darf das Baulastenverzeichnis in Briesen (Mark) einsehen?
Nach § 84 Abs. 5 Satz 1 BbgBO ist ein berechtigtes Interesse darzulegen. Satz 2 nimmt öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie Notarinnen und Notare ausdrücklich davon aus – sie dürfen ohne Darlegung einsehen.
Was kostet eine Baulastauskunft?
Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.
Wie lange dauert die Auskunft?
In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.
Lässt sich eine Baulast wieder löschen?
Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.