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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Ermsleben (Landkreis Harz)

Für Ermsleben ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. im Landkreis Harz führen 2 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis; welche davon ein bestimmtes Grundstück betreut, sagt die Gemeindeverwaltung. Rechtsgrundlage ist § 82 BauO LSA. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet. Die Gebühr legt die Gebührensatzung der Behörde fest. Antragsweg: Antrag über das Landesportal buerger.sachsen-anhalt.de sowie schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Auskunft beantragen Zuständige Stelle ansehen

Landkreis Harz

27,2 km Luftlinie

Im Kreis führen mehrere Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Diese liegt am nächsten – ob sie für Ihr Grundstück zuständig ist, bestätigt die Gemeindeverwaltung.

Abteilung
Bauordnungsamt
Anschrift
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
Telefon
+49 394159700
Behördengebühr
Kommunal beziehungsweise landesrechtlich; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlage
§ 82 BauO LSA

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) i. d. F. vom 10.09.2013

Bezeichnung
Baulastenverzeichnis
Geführt von
die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreis Harz bzw. der kreisfreien Stadt
Einsicht
bei berechtigtem Interesse; Notariat und ÖbVI ohne Nachweis

Prüfen, ob Sie einsehen dürfen

Antragsform
Antrag über das Landesportal buerger.sachsen-anhalt.de sowie schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Gemeinde
Landkreis Harz

1 Postleitzahl

Sachsen-Anhalt gehört mit Mecklenburg-Vorpommern zu den beiden Ländern, die den Notarauftrag ausdrücklich auf Rechtsanwälte erstrecken – für eine Kaufabwicklung ist die Auskunft dort ohne gesonderten Interessennachweis zu bekommen. Beim Abstandsflächenrecht folgt das Land exakt der Musterbauordnung.

Auskunft für Ermsleben beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was im Baulastenverzeichnis Ermsleben stehen kann

Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person, und bleibt beim Verkauf bestehen. Im Grundbuch taucht sie nicht auf – der Grundbuchauszug allein reicht für die Prüfung eines Grundstücks deshalb nicht.

  • Abstandsflächenbaulast

    Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.

  • Vereinigungsbaulast

    Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.

  • Zufahrtsbaulast

    Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.

  • Stellplatzbaulast

    Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.

  • Anbaubaulast

    Der Nachbar verpflichtet sich, an die Grenze anzubauen oder den vorhandenen Grenzanbau zu dulden.

  • Kinderspielplatzbaulast

    Der bei größeren Wohngebäuden vorgeschriebene Spielplatz liegt auf einem anderen Grundstück.

Weitere zuständige Stellen

Halberstadt
Stadt Halberstadt

Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt

Postleitzahlen

Für alle Adressen mit der Postleitzahl 06463 gilt dieselbe Zuständigkeit.

Nachbargemeinden

Gemeinden im Umkreis von Ermsleben. Ein anderer Kreis bedeutet in der Regel eine andere Bauaufsicht, ein anderes Bundesland eine andere Rechtslage.

Häufige Fragen zu Baulasten in Ermsleben

Steht eine Baulast im Grundbuchauszug?

Nein. Das Baulastenverzeichnis ist ein eigenes Register der Bauaufsichtsbehörde. Wer nur einen Grundbuchauszug prüft, sieht Baulasten nicht – auch dann nicht, wenn sie das Grundstück erheblich einschränken. Für eine vollständige Prüfung braucht es beide Auskünfte.

Wer darf das Baulastenverzeichnis in Ermsleben einsehen?

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann einsehen oder sich Abschriften erteilen lassen. Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im nachgewiesenen Auftrag eines Notariats sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure dürfen ohne Darlegung einsehen.

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Was kostet eine Baulastauskunft?

Die Gebühr legen Landesgebührenordnung und kommunale Satzung fest; sie liegt meist zwischen 15 und 50 € je Grundstück. Zum Vergleich: Stuttgart berechnet für die Einsicht 9,80 €, Berlin 29 €, Köln 30 € je Grundstück, Hamburg 40 €. Eine beglaubigte Abschrift kostet mehr als eine einfache Auskunft. Verbindlich ist die Satzung der zuständigen Behörde.

Wie lange dauert die Auskunft?

In der Regel 5 bis 14 Werktage. Ältere Eintragungen liegen teils im Archiv, dann dauert es länger. Eine persönliche Einsicht vor Ort ist meist kurzfristiger möglich, setzt aber einen Termin voraus.

Lässt sich eine Baulast wieder löschen?

Nur die Bauaufsichtsbehörde kann auf eine Baulast verzichten, und nur dann, wenn kein öffentliches Interesse an ihr mehr besteht – etwa weil das Gebäude, für das sie bestellt wurde, abgerissen ist. Eine Einigung der Nachbarn allein genügt nicht.

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