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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Regensburg

Für die Gemeinden in Regensburg führt das Landratsamt Regensburg das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist kein Baulastenverzeichnis (BayBO). Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Abteilung
Bauleitplanung
Anschrift
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Telefon
+49 9414009435
Behördengebühr
Für den Grundbuchauszug gilt das GNotKG; die Bauakteneinsicht ist kommunal geregelt.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Bayern

Rechtsgrundlage
kein Baulastenverzeichnis (BayBO)

Bayerische Bauordnung (BayBO) – die Baulast ist seit mindestens 1962 nicht kodifiziert; Ersatzinstrument ist Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO

Einsicht
kein Verzeichnis, daher kein Einsichtsrecht

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
Grundbucheinsicht über das Amtsgericht oder einen Notar; Bauakteneinsicht schriftlich mit Termin.

Bayern ist das einzige Bundesland ohne Baulast und ohne Baulastenverzeichnis. Wer hier prüfen will, ob ein Grundstück belastet ist, muss zwei Quellen ansehen: Abteilung II des Grundbuchs für Dienstbarkeiten – und die Bauakte, denn die schriftliche Nachbarzustimmung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wirkt auch gegen Rechtsnachfolger, erscheint aber in keinem Register. Genau diese zweite Quelle wird in der Praxis regelmäßig übersehen.

Gemeinden in Regensburg

1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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