Baulastenverzeichnis Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Für die Gemeinden im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz führt das Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf. das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist kein Baulastenverzeichnis (BayBO). Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
- Anschrift
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Residenzplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf. - Telefon
- +49 91814090
- Behördengebühr
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Für den Grundbuchauszug gilt das GNotKG; die Bauakteneinsicht ist kommunal geregelt.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Bayern
- Rechtsgrundlage
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kein Baulastenverzeichnis (BayBO)
Bayerische Bauordnung (BayBO) – die Baulast ist seit mindestens 1962 nicht kodifiziert; Ersatzinstrument ist Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO
- Einsicht
- kein Verzeichnis, daher kein Einsichtsrecht
- Antragsform
- Grundbucheinsicht über das Amtsgericht oder einen Notar; Bauakteneinsicht schriftlich mit Termin.
Bayern ist das einzige Bundesland ohne Baulast und ohne Baulastenverzeichnis. Wer hier prüfen will, ob ein Grundstück belastet ist, muss zwei Quellen ansehen: Abteilung II des Grundbuchs für Dienstbarkeiten – und die Bauakte, denn die schriftliche Nachbarzustimmung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wirkt auch gegen Rechtsnachfolger, erscheint aber in keinem Register. Genau diese zweite Quelle wird in der Praxis regelmäßig übersehen.
Gemeinden im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
17 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.