Baulastenverzeichnis Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Für die Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen führt das Amtsgericht Wolfratshausen das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist kein Baulastenverzeichnis (BayBO). Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
- Anschrift
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Bahnhofstraße 18
82515 Wolfratshausen - Telefon
- +49 817116060
- Website
- wolfratshausen.de
- Behördengebühr
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Für den Grundbuchauszug gilt das GNotKG; die Bauakteneinsicht ist kommunal geregelt.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Bayern
- Rechtsgrundlage
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kein Baulastenverzeichnis (BayBO)
Bayerische Bauordnung (BayBO) – die Baulast ist seit mindestens 1962 nicht kodifiziert; Ersatzinstrument ist Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO
- Einsicht
- kein Verzeichnis, daher kein Einsichtsrecht
- Antragsform
- Grundbucheinsicht über das Amtsgericht oder einen Notar; Bauakteneinsicht schriftlich mit Termin.
Bayern ist das einzige Bundesland ohne Baulast und ohne Baulastenverzeichnis. Wer hier prüfen will, ob ein Grundstück belastet ist, muss zwei Quellen ansehen: Abteilung II des Grundbuchs für Dienstbarkeiten – und die Bauakte, denn die schriftliche Nachbarzustimmung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wirkt auch gegen Rechtsnachfolger, erscheint aber in keinem Register. Genau diese zweite Quelle wird in der Praxis regelmäßig übersehen.
Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
19 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.