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Baulasten-Portal

Leitungsbaulast

Ver- und Entsorgungsleitungen eines Grundstücks verlaufen über ein fremdes Grundstück.

Auskunft beantragen

Auch: Leitungsrecht, Ver- und Entsorgungsbaulast

Wofür braucht es eine Leitungsbaulast?

Ein Grundstück lässt sich nur über den Nachbarn an Kanal, Wasser oder Strom anschließen. Ohne gesicherte Erschließung erteilt die Bauaufsicht keine Genehmigung.

Was das für den Eigentümer heißt

Über der Leitungstrasse darf nicht gebaut werden; die Fläche bleibt für Wartung und Erneuerung zugänglich.

Grundlage: Erschließungsanforderungen der Landesbauordnungen

Wie Sie herausfinden, ob so eine Baulast auf dem Grundstück liegt

Nur über eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Im Grundbuchauszug taucht sie nicht auf, in Exposé und Kaufvertrag oft ebenso wenig – und der Verkäufer weiß es nicht immer selbst, besonders wenn die Eintragung Jahrzehnte zurückliegt.

Die Auskunft ergeht je Grundstück, nicht je Baulastart: Sie bekommen alle Eintragungen des Blattes, nicht nur die gesuchte. Liegt nichts vor, stellt die Behörde eine Negativbescheinigung aus.

Zuständige Stelle finden

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Weitere Baulastarten

  • Abstandsflächenbaulast

    Der Nachbar übernimmt einen Teil der Abstandsfläche, die das Bauvorhaben eigentlich auf dem eigenen Grundstück einhalten müsste.

  • Vereinigungsbaulast

    Zwei oder mehr Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, ohne im Grundbuch vereinigt zu werden.

  • Zufahrtsbaulast

    Ein Grundstück ohne eigene Verbindung zur öffentlichen Straße wird über ein fremdes Grundstück erschlossen.

  • Stellplatzbaulast

    Die notwendigen Stellplätze eines Bauvorhabens liegen auf einem anderen Grundstück.

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