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Baulasten-Portal

Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Landratsamt Dillingen a.d.Donau führt das Baulastenverzeichnis für den eigenen Zuständigkeitsbereich im Landkreis Dillingen an der Donau. Rechtsgrundlage ist kein Baulastenverzeichnis (BayBO); Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Anschrift und Kontakt

Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Anschrift
Große Allee 24 (Hauptgebäude)
89407 Dillingen a.d.Donau
Telefon
+49 9071510
Behördengebühr
Für den Grundbuchauszug gilt das GNotKG; die Bauakteneinsicht ist kommunal geregelt.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Öffnungszeiten

Landratsamt Dillingen (Hauptgebaeude und Außenstellen)

Mo, Mi, Do
07:30–12:00 Uhr
Di
07:30–14:00 Uhr
Do
14:00–17:30 Uhr
Fr
07:30–12:30 Uhr

Auskunft für Landratsamt Dillingen a.d.Donau beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was Sie hier beantragen können

Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für ein bestimmtes Grundstück, oder eine Negativbescheinigung, wenn nichts eingetragen ist. Beides ergeht je Grundstück beziehungsweise Flurstück, nicht je Person.

Für die Bearbeitung braucht die Behörde die genaue Bezeichnung des Grundstücks – Adresse, oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – und die Darlegung Ihres berechtigten Interesses.

Einsichtsrecht in Bayern

Da Bayern kein Baulastenverzeichnis führt, gibt es kein darauf bezogenes Einsichtsrecht. Für die Grundbucheinsicht gilt § 12 GBO, ebenfalls mit berechtigtem Interesse. Schriftliche Nachbarzustimmungen nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO liegen in der Bauakte und sind nur über eine Bauakteneinsicht zu ermitteln.

Für Ihre Rolle prüfen

Bayern ist das einzige Bundesland ohne Baulast und ohne Baulastenverzeichnis. Wer hier prüfen will, ob ein Grundstück belastet ist, muss zwei Quellen ansehen: Abteilung II des Grundbuchs für Dienstbarkeiten – und die Bauakte, denn die schriftliche Nachbarzustimmung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wirkt auch gegen Rechtsnachfolger, erscheint aber in keinem Register. Genau diese zweite Quelle wird in der Praxis regelmäßig übersehen.

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