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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Wartburgkreis

Für die Gemeinden im Wartburgkreis führt das Landratsamt Wartburgkreis das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 90 ThürBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Abteilung
Bauordnungsamt
Anschrift
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Telefon
+49 3695616501
Behördengebühr
Kommunal beziehungsweise nach thüringischem Verwaltungskostenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Thüringen

Rechtsgrundlage
§ 90 ThürBO

Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02.07.2024 – Baulasten und Baulastenverzeichnis. Bis zur Novelle 2024 stand die Regelung in § 82; dieser regelt heute den Vorbescheid.

Einsicht
bei berechtigtem Interesse

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
schriftlicher Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde; teilweise Online-Formulare der Landkreise.

Thüringen hat seine Bauordnung zum 02.07.2024 vollständig neu nummeriert. Die Baulast steht seither in § 90 ThürBO. Jede Quelle, die für Thüringen § 82 nennt, gibt den Stand vor der Novelle wieder – ein Fehler, der sich über Ratgeberseiten breit fortgepflanzt hat.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden im Wartburgkreis

37 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

Auskunft beantragen