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Baulasten-Portal

Landratsamt Wartburgkreis

Landratsamt Wartburgkreis führt das Baulastenverzeichnis für den eigenen Zuständigkeitsbereich im Wartburgkreis. Rechtsgrundlage ist § 90 ThürBO; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Anschrift und Kontakt

Landratsamt Wartburgkreis

Abteilung
Bauordnungsamt
Anschrift
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Telefon
+49 36956150
Behördengebühr
Kommunal beziehungsweise nach thüringischem Verwaltungskostenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr
09:00–12:00 Uhr
Mo, Di
13:00–16:00 Uhr
Do
13:00–17:30 Uhr

Auskunft für Landratsamt Wartburgkreis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was Sie hier beantragen können

Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für ein bestimmtes Grundstück, oder eine Negativbescheinigung, wenn nichts eingetragen ist. Beides ergeht je Grundstück beziehungsweise Flurstück, nicht je Person.

Für die Bearbeitung braucht die Behörde die genaue Bezeichnung des Grundstücks – Adresse, oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – und die Darlegung Ihres berechtigten Interesses.

Einsichtsrecht in Thüringen

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht nehmen und sich einen Auszug erstellen lassen. Eine gesetzliche Privilegierung gibt es nicht.

Für Ihre Rolle prüfen

Thüringen hat seine Bauordnung zum 02.07.2024 vollständig neu nummeriert. Die Baulast steht seither in § 90 ThürBO. Jede Quelle, die für Thüringen § 82 nennt, gibt den Stand vor der Novelle wieder – ein Fehler, der sich über Ratgeberseiten breit fortgepflanzt hat.

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