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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Stadt Oldenburg (Oldenburg)

Zuständig für Baulastauskünfte in der Stadt Oldenburg (Oldenburg) ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 81 NBauO. Zur genauen Anschrift liegen uns keine geprüften Angaben vor.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Niedersachsen nennt die Abstandsfläche gesetzlich „Grenzabstand" und hat sie zum 01.07.2024 novelliert: Das Regelmaß sank von 0,5 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 H auf 0,2 H. Ältere Rechner und Ratgeber mit 0,5 H sind damit überholt. Der Abstand darf zudem auf volle 10 cm abgerundet werden.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in der Stadt Oldenburg (Oldenburg)

1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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