Baulastenverzeichnis Landkreis Oldenburg
Für die Gemeinden im Landkreis Oldenburg führt der Landkreis Oldenburg das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 81 NBauO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
- Abteilung
- Bauordnungsamt
- Anschrift
-
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen - Telefon
- +49 443185465
- Behördengebühr
- Nach der niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO). Für die Eintragung oder Löschung einer Baulast fallen 90 bis 2.470 € je Flurstück an – die Spanne richtet sich nach dem Aufwand.
- Region Hannover
- 30 € je Flurstück für Auskunft oder Auszug
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Niedersachsen
- Rechtsgrundlage
-
§ 81 NBauO
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- Online-Antrag über die Serviceportale von Region und Kommunen, daneben schriftlich.
Niedersachsen nennt die Abstandsfläche gesetzlich „Grenzabstand" und hat sie zum 01.07.2024 novelliert: Das Regelmaß sank von 0,5 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 H auf 0,2 H. Ältere Rechner und Ratgeber mit 0,5 H sind damit überholt. Der Abstand darf zudem auf volle 10 cm abgerundet werden.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden im Landkreis Oldenburg
13 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.