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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Erlangen

Zuständig für Baulastauskünfte in Kreisfreie Stadt Erlangen ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist kein Baulastenverzeichnis (BayBO). Zur genauen Anschrift liegen uns keine geprüften Angaben vor.

Bayern ist das einzige Bundesland ohne Baulast und ohne Baulastenverzeichnis. Wer hier prüfen will, ob ein Grundstück belastet ist, muss zwei Quellen ansehen: Abteilung II des Grundbuchs für Dienstbarkeiten – und die Bauakte, denn die schriftliche Nachbarzustimmung nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wirkt auch gegen Rechtsnachfolger, erscheint aber in keinem Register. Genau diese zweite Quelle wird in der Praxis regelmäßig übersehen.

Gemeinden in Kreisfreie Stadt Erlangen

1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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