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Baulasten-Portal

Stadt Göttingen - Neues Rathaus

Stadt Göttingen - Neues Rathaus führt das Baulastenverzeichnis für den eigenen Zuständigkeitsbereich im Landkreis Göttingen. Rechtsgrundlage ist § 81 NBauO; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Anschrift und Kontakt

Stadt Göttingen - Neues Rathaus

Abteilung
Baulastenverzeichnis
Anschrift
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Telefon
+49 5514000
Website
goettingen.de
Behördengebühr
Nach der niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO). Für die Eintragung oder Löschung einer Baulast fallen 90 bis 2.470 € je Flurstück an – die Spanne richtet sich nach dem Aufwand.
Region Hannover
30 € je Flurstück für Auskunft oder Auszug
Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine geprüften Angaben vor. Eine Einsicht vor Ort setzt ohnehin fast überall einen Termin voraus – der Anruf klärt beides.

Auskunft für Stadt Göttingen - Neues Rathaus beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Was Sie hier beantragen können

Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für ein bestimmtes Grundstück, oder eine Negativbescheinigung, wenn nichts eingetragen ist. Beides ergeht je Grundstück beziehungsweise Flurstück, nicht je Person.

Für die Bearbeitung braucht die Behörde die genaue Bezeichnung des Grundstücks – Adresse, oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – und die Darlegung Ihres berechtigten Interesses.

Einsichtsrecht in Niedersachsen

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen und sich Auszüge erteilen lassen. Eine gesetzliche Privilegierung von Notariat oder Vermessungsingenieuren gibt es in Niedersachsen nicht.

Für Ihre Rolle prüfen

Niedersachsen nennt die Abstandsfläche gesetzlich „Grenzabstand" und hat sie zum 01.07.2024 novelliert: Das Regelmaß sank von 0,5 H auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 H auf 0,2 H. Ältere Rechner und Ratgeber mit 0,5 H sind damit überholt. Der Abstand darf zudem auf volle 10 cm abgerundet werden.

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