Baulastenverzeichnis Stadt Gera
Für die Gemeinden in der Stadt Gera führt das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz Gera das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 90 ThürBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
- Anschrift
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Amthorstraße 11
07545 Gera - bauvorhaben@gera.de
- Website
- gera.de
- Behördengebühr
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Kommunal beziehungsweise nach thüringischem Verwaltungskostenrecht; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.
Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Thüringen
- Rechtsgrundlage
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§ 90 ThürBO
Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 02.07.2024 – Baulasten und Baulastenverzeichnis. Bis zur Novelle 2024 stand die Regelung in § 82; dieser regelt heute den Vorbescheid.
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- schriftlicher Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde; teilweise Online-Formulare der Landkreise.
Thüringen hat seine Bauordnung zum 02.07.2024 vollständig neu nummeriert. Die Baulast steht seither in § 90 ThürBO. Jede Quelle, die für Thüringen § 82 nennt, gibt den Stand vor der Novelle wieder – ein Fehler, der sich über Ratgeberseiten breit fortgepflanzt hat.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden in der Stadt Gera
1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.