Baulastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Leipzig
Für die Gemeinden in Kreisfreie Stadt Leipzig führt die Stadt Leipzig das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 83 SächsBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.
Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis
- Abteilung
- Abteilung Bauordnung - Technisches Rathaus
- Anschrift
-
Prager Straße 118 -136
04317 Leipzig - Telefon
- +49 3411235150
- abd@leipzig.de
- Behördengebühr
- Nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und dem Sächsischen Kostenverzeichnis – dadurch landesrechtlich gedeckelt statt rein kommunal festgesetzt.
- Leipzig
- 22 bis 70 € je Grundstück; kostenfreie Online-Voranfrage, ob überhaupt eine Baulast eingetragen ist
- Dresden
- bis höchstens 65 € je Grundstück
- Bearbeitung
- in der Regel 5 bis 14 Werktage
Rechtslage in Sachsen
- Rechtsgrundlage
-
§ 83 SächsBO
Sächsische Bauordnung (SächsBO) i. d. F. vom 11.05.2016, zuletzt geändert 2024
- Einsicht
- bei berechtigtem Interesse
- Antragsform
- landesweiter Online-Formularservice mit elektronischer Bezahlung (Amt24); daneben schriftlich.
Sachsen ist beim Zugang am weitesten digitalisiert: ein landesweit einheitlicher Online-Formularservice mit elektronischer Bezahlung, in Leipzig zusätzlich eine kostenfreie Online-Voranfrage zur Existenz einer Baulast. Die Gebühren sind über das Sächsische Kostenverzeichnis landesrechtlich gedeckelt.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.
- Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
- Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
- Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.
Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.
Gemeinden in Kreisfreie Stadt Leipzig
1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.