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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Stadt Chemnitz

Für die Gemeinden in der Stadt Chemnitz führt die Stadt Chemnitz das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 83 SächsBO. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Abteilung
Baugenehmigungsamt
Anschrift
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz
Telefon
+49 3714886301
Behördengebühr
Nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und dem Sächsischen Kostenverzeichnis – dadurch landesrechtlich gedeckelt statt rein kommunal festgesetzt.
Leipzig
22 bis 70 € je Grundstück; kostenfreie Online-Voranfrage, ob überhaupt eine Baulast eingetragen ist
Dresden
bis höchstens 65 € je Grundstück
Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Sachsen

Rechtsgrundlage
§ 83 SächsBO

Sächsische Bauordnung (SächsBO) i. d. F. vom 11.05.2016, zuletzt geändert 2024

Einsicht
bei berechtigtem Interesse

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
landesweiter Online-Formularservice mit elektronischer Bezahlung (Amt24); daneben schriftlich.

Sachsen ist beim Zugang am weitesten digitalisiert: ein landesweit einheitlicher Online-Formularservice mit elektronischer Bezahlung, in Leipzig zusätzlich eine kostenfreie Online-Voranfrage zur Existenz einer Baulast. Die Gebühren sind über das Sächsische Kostenverzeichnis landesrechtlich gedeckelt.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in der Stadt Chemnitz

5 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

Auskunft beantragen