Zum Inhalt springen
Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis Kreisfreie Stadt Halle

Für die Gemeinden in Kreisfreie Stadt Halle führt die Stadt Halle (Saale) das Baulastenverzeichnis. Rechtsgrundlage ist § 82 BauO LSA. Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt und das Grundstück genau bezeichnet.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Abteilung
Abteilung Baurecht
Anschrift
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon
+49 3452216371
Behördengebühr
Kommunal beziehungsweise landesrechtlich; Praxisspanne etwa 20 bis 50 €.

Eine amtlich veröffentlichte Landeszahl liegt für dieses Bundesland nicht vor; maßgeblich ist die Gebührensatzung der Behörde.

Bearbeitung
in der Regel 5 bis 14 Werktage

Rechtslage in Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlage
§ 82 BauO LSA

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) i. d. F. vom 10.09.2013

Einsicht
bei berechtigtem Interesse; Notariat und ÖbVI ohne Nachweis

Für Ihre Rolle prüfen

Antragsform
Antrag über das Landesportal buerger.sachsen-anhalt.de sowie schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Sachsen-Anhalt gehört mit Mecklenburg-Vorpommern zu den beiden Ländern, die den Notarauftrag ausdrücklich auf Rechtsanwälte erstrecken – für eine Kaufabwicklung ist die Auskunft dort ohne gesonderten Interessennachweis zu bekommen. Beim Abstandsflächenrecht folgt das Land exakt der Musterbauordnung.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in Kreisfreie Stadt Halle

1 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

Auskunft beantragen