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Baulasten-Portal

Baulastenverzeichnis St. Wendel

In St. Wendel führen 2 Stellen ein eigenes Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist, in welcher Gemeinde das Grundstück liegt. Rechtsgrundlage ist § 83 LBO Saarland; Einsicht und Auskunft erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Auskunft beantragen Gemeinden im Kreis

Stellen mit eigenem Baulastenverzeichnis

2
Nohfelden
Gemeinde Nohfelden

An der Burg, 66625 Nohfelden

St. Wendel
Landkreis St. Wendel

Mommstraße 21-31, 66606 St. Wendel

Welche dieser Stellen für ein bestimmtes Grundstück zuständig ist, hängt an der Gemeinde. Die Ortsseiten weiter unten nennen sie jeweils namentlich.

Das Saarland kennt wie Rheinland-Pfalz eine Ermessensregelung für Kern- und Sondergebiete: Dort kann eine geringere Tiefe als 0,4 H gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebiets das rechtfertigt. Ein fester Wert steht nicht im Gesetz.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Wir holen den Auszug bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein, weisen das berechtigte Interesse nach und stellen ihn als PDF zu. Sie brauchen dafür weder einen Termin noch ein Formular der Behörde.

  1. Grundstück angeben Adresse oder Flurstück genügt.
  2. Wir beantragen Antrag und Nachweis gehen an die Behörde.
  3. Auszug per E-Mail Als PDF, nach Eingang bei der Behörde.

Auskunft beantragen

Kostenpflichtiger Service eines privaten Anbieters. Sie können den Auszug auch selbst bei der Behörde beantragen; die Anschrift steht oben.

Gemeinden in St. Wendel

8 Gemeinden. Jede hat eine eigene Seite mit der zuständigen Stelle, der Gebühr und dem Antragsweg.

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